109 Dezibel! Polizei beschlagnahmt extrem lauten Tuning-Wagen in Witten
Dragan Zimmer109 Dezibel! Polizei beschlagnahmt extrem lauten Tuning-Wagen in Witten
In Witten haben Behörden einen lauten Hochleistungswagen beschlagnahmt, nachdem dieser Anwohner mit übermäßigem Motorenlärm belästigt hatte. Das Fahrzeug, das illegal in der Holbeinstraße geparkt war, fiel durch sein ohrenbetäubendes Dröhnen und mutmaßliche Motorveränderungen auf.
Der Motor des Wagens erreichte 109 Dezibel – weit über dem gesetzlichen Grenzwert von 82 dB. Beamte zogen das Auto umgehend ein und leiteten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Halter ein. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs wurde aufgrund des Verdachts auf Software-Manipulationen für ungültig erklärt.
Das Parken in einem absoluten Halteverbot verschärfte die Verstöße zusätzlich. Dem Besitzer drohen nun Strafen wegen Lärmbelästigung und Verkehrsbehinderung. Zwar gibt es in Deutschland aktuell keine größeren Gesetzesänderungen zu lauten Fahrzeugen, doch bestehende Vorschriften nach § 1 Abs. 2 StVO verbieten unnötigen Lärm, bei vermeidbaren Störungen sind Bußgelder bis zu 80 Euro möglich.
Die Polizei hat die Kontrollen bei umgebauten Fahrzeugen verstärkt, auch wenn automatische Lärmmesskameras nach wie vor selten sind. Städte wie Opladen fehlt die rechtliche Grundlage für flächendeckende Überwachung, sodass gezielte Streifen die Hauptabschreckung bleiben.
Der beschlagnahmte Wagen bleibt so lange vom Verkehr ausgeschlossen, bis die Vorschriftsmäßigkeit nachgewiesen ist. Der Besitzer muss sowohl die Lärm- als auch die Parkverstöße klären, bevor er das Fahrzeug zurückerhält. Die Behörden setzen weiterhin auf stichprobenartige Kontrollen, um illegale Fahrzeugumbauten einzudämmen.






