70.000 Euro im Gepäck: Zwei Niederländer beim Bargeld-Schmuggel nach Irak erwischt
Ignaz Kreusel70.000 Euro im Gepäck: Zwei Niederländer beim Bargeld-Schmuggel nach Irak erwischt
Zwei arbeitslose Niederländer im Alter von 35 und 36 Jahren wurden am 21. April 2025 von der Bundespolizei angehalten. Sie versuchten, 70.000 Euro in bar von Deutschland in den Irak zu schmuggeln. Zum Zeitpunkt der Kontrolle reisten sie mit drei weiteren Erwachsenen und einem Kind.
Der 36-Jährige trug 50.000 Euro in einer Umhängetasche bei sich, während der 35-Jährige 20.000 Euro in einer anderen dabeihatte. Beide behaupteten, das gesamte Geld gehöre dem älteren Mann, doch keiner der beiden konnte eine überzeugende Erklärung für dessen Herkunft oder die Aufteilung abgeben.
Die Zollbehörden beschlagnahmten die vollen 70.000 Euro und leiteten verwaltungsrechtliche Verfahren gegen die Männer ein. Ihnen drohen Anklagen wegen unterlassener Deklaration des Bargelds sowie wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Nach deutschem Recht müssen Reisende Bargeldbeträge ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise angeben.
Diese Meldepflicht ist Teil der EU-weiten Bemühungen, illegale Geldbewegungen zu unterbinden. Im Fokus stehen dabei Delikte wie Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus. Die Vorschriften begrenzen jedoch nicht die Höhe der mitgeführten Barmittel, da der Kapitalverkehr innerhalb der gesetzlichen Grenzen frei bleibt.
Das beschlagnahmte Geld verbleibt vorerst in der Verwahrung des Zolls. Der Fall unterstreicht die gesetzliche Verpflichtung, größere Bargeldsummen an Grenzen zu deklarieren. Die Behörden setzen die Maßnahmen konsequent durch, um Finanzkriminalität im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Reisen einzudämmen.
