25 May 2026, 00:35

Ab Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte für alle Pflicht

Ab Oktober Pflicht - Apotheken Begrüßen die Einführung des Elektronischen Gesundheitsaktes

Ab Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte für alle Pflicht

Ab Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtend

Die Neuerung soll die Arzneimittelsicherheit verbessern und Patienten mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten geben. Apotheker in Dortmund begrüßen den Schritt bereits als wichtigen Fortschritt zur Vermeidung von Verschreibungsfehlern.

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Die ePA speichert automatisch jedes E-Rezept und jede Abgabe in einer sicheren elektronischen Medikationsliste. Dadurch entsteht ein klarer Überblick über alle von verschiedenen Fachärzten verordneten und in Apotheken abgegebenen Arzneimittel. Durch die Schließung von Informationslücken hilft das System, gefährliche Wechselwirkungen und Medikationsfehler zu verhindern.

Apotheken erhalten über die Gesundheitskarte eingeschränkten Zugriff auf die Patientendaten und können die Medikationsliste bis zu drei Tage einsehen. Sie sind verpflichtet, alle sensiblen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Verbesserung der Patientenversorgung zu nutzen. Ab dem kommenden Jahr dürfen Apotheker zudem eigene Einträge in die Medikationsliste aufnehmen – etwa zu rezeptfreien Medikamenten oder Nahrungsergänzungsmitteln.

Die Hoheit über ihre Daten bleibt bei den Patienten: Sie können den Zugriff für bestimmte Leistungserbringer einschränken oder sperren. So bleibt die Kontrolle über persönliche Gesundheitsinformationen in individueller Hand, während gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen medizinischen Fachkräften optimiert wird.

Mit der Einführung der verpflichtenden ePA im Oktober 2025 wird es eine strengere Überwachung von Verschreibungen und ein geringeres Risiko für Medikationsfehler geben. Apotheker in Dortmund unterstützen die Umstellung, da sie die Sicherheit in der Arzneimittelversorgung stärken werde. Patienten behalten dabei das Recht, selbst zu bestimmen, wer Einsicht in ihre Akten erhält – ein Ausgleich zwischen Datenschutz und besserer medizinischer Versorgung.

Quelle