23 May 2026, 02:42

BGH bestätigt lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H.

Messerattacke in Solingen: Höchste Strafe für Täter bestätigt

BGH bestätigt lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H.

Deutschlands höchstes Gericht hat das lebenslange Urteil gegen Issa H., den Täter des tödlichen Messerangriffs auf ein Fest in Solingen im Jahr 2024, bestätigt. Der Bundesgerichtshof wies seine Revision zurück und bestätigte damit das frühere Urteil, wonach eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen bleibt. Die Entscheidung markiert den endgültigen juristischen Schlussstrich unter einen Fall, der das Land erschüttert hat.

Am Abend des 23. August 2024 griff Issa H. Besucher des Festes mit einem Schnitzmesser an, dessen Klinge 19 Zentimeter maß. Drei Menschen tötete er, acht weitere verletzte er schwer. Sein erklärtes Ziel war es, so viele Teilnehmer wie möglich zu ermorden, da er in ihnen Symbole der westlichen Gesellschaft sah.

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Noch am folgenden Tag nahm die Polizei ihn nach einer großangelegten Fahndung fest. Die Ermittlungen deckten seine enge Verbindung zur dschihadistischen Ideologie des sogenannten „Islamischen Staates“ (IS) auf sowie eine grundsätzliche Ablehnung demokratisch-liberaler Werte. Daraufhin verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen dreifachen Mordes, neunfachen versuchten Mordes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das Gericht verhängte die höchste Strafe: lebenslange Haft ohne Möglichkeit der Bewährung.

Die Richter ordneten zudem die anschließende Sicherungsverwahrung an, da von Issa H. weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgehe. Der Verurteilte legte Revision ein, doch der Bundesgerichtshof fand keine Rechtsfehler im Verfahren. Mit der abgelehnten Revision ist das Urteil nun rechtskräftig.

Die Entscheidung stellt sicher, dass Issa H. dauerhaft in Haft bleibt. Der aus extremistischem Hass begangene Anschlag forderte drei Menschenleben und verursachte zahlreiche lebensverändernde Verletzungen. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung unterstreicht die Einschätzung des Gerichts, dass von dem Täter weiterhin eine akute Bedrohung ausgeht.

Quelle