BGH verurteilt Deutsche Bank zu 112 Millionen Euro im Postbank-Streit
Dragan ZimmerBGH verwirft Beschwerde der Deutschen Bank im Postbank-Streit - BGH verurteilt Deutsche Bank zu 112 Millionen Euro im Postbank-Streit
Bundesgerichtshof beendet jahrelangen Rechtsstreit zwischen Deutsche Bank und ehemaligen Postbank-Aktionären
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen langjährigen juristischen Konflikt zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Aktionären der Postbank beendet. Das Gericht wies die Revision der Bank zurück und bestätigte, dass ihr Übernahmeangebot für die Postbank aus dem Jahr 2010 unangemessen und zu spät erfolgt sei. Die Aktionäre hatten geltend gemacht, durch das Geschäft benachteiligt worden zu sein.
Der Streit geht auf die Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank zurück. Die Kläger argumentierten, die Bank hätte bereits 2008 – als sie erstmals die Kontrolle erlangte – ein Pflichtangebot abgeben müssen, statt erst 2010. Damals notierte die Postbank-Aktie bei 57,25 Euro, ein Kurs, den das Gericht später als maßgeblich einstuft.
Das Oberlandesgericht Köln hatte bereits zugunsten der ehemaligen Aktionäre entschieden. Der BGH bestätigte dieses Urteil und wies die Beschwerde der Deutschen Bank endgültig ab. Die Bank hatte auf eine weitere Berufungsmöglichkeit gehofft, doch das Gericht sah keine rechtliche Grundlage dafür.
Mit dem endgültigen Urteil muss die Deutsche Bank nun rund 112 Millionen Euro inklusive Zinsen als Entschädigung zahlen. Die Bank teilte mit, sie habe bereits Rückstellungen in voller Höhe für diese Summe gebildet.
Die Entscheidung des BGH bringt einen jahrelangen Rechtsstreit zum Abschluss. Die Deutsche Bank wird nun die geforderten 112 Millionen Euro zahlen, um den Fall beizulegen. Das Urteil bestätigt, dass das Übernahmeangebot von 2010 den gesetzlichen Anforderungen nicht genügte.






