27 March 2026, 16:29

Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug mit gefälschter ETA-Website

Alter Dokument mit schwarzer und weißer Handschrift, Text und einem Stempel, mit Farbskalen und einer Belohnungsankündigung für die Meldung von gefälschten Mardants Tropfen.

Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug mit gefälschter ETA-Website

Paar aus Bielefeld entgeht im März 2026 nur knapp einem Betrug mit gefälschter ETA-Antragsseite

Ein Paar aus Bielefeld ist im März 2026 nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine betrügerische Website für die Beantragung einer elektronischen Einreiseerlaubnis (ETA) entgangen. Eigentlich wollten sie eine Electronic Travel Authorisation für das Vereinigte Königreich beantragen, geriet jedoch bei der Online-Suche auf eine gefälschte Seite. Der Vorfall zeigt, wie groß die Gefahren für Reisende bleiben, die ein britisches Einreisevisum benötigen.

Die beiden begannen mit der Eingabe persönlicher Daten und Kreditkarteninformationen – doch als die Gesamtkosten auf rund 240 Euro stiegen, wurde ihnen klar, dass etwas nicht stimmte. Der offizielle Preis liegt bei nur 18,50 Euro pro Person. Misstrauisch brachen sie die Transaktion ab und ließen ihre Kreditkarte umgehend über die Bank sperren.

ETA-Anträge müssen ausschließlich über die offizielle britische Website eingereicht werden: https://www.gov.uk/eta. Die Verbraucherzentrale warnt Reisende eindringlich, vor der Eingabe sensibler Daten die Seriosität der Seite genau zu prüfen. Dennoch wurden in Deutschland für das Jahr 2025 keine offiziellen Polizeimeldungen zu ähnlichen Betrugsfällen registriert.

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Erst am 13. März 2026 erstattete das Paar online Anzeige, nachdem es ihm klar wurde, wie knapp es einem Betrug entgangen war. Der Fall unterstreicht, dass kriminelle Portale weiterhin Reisende ins Visier nehmen – obwohl die ETA-Pflicht bereits seit fast einem Jahr besteht.

Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar einen finanziellen Schaden abwenden. Dennoch offenbart der Vorfall, wie hoch die Risiken für Antragsteller bleiben. Die Behörden betonen: Nur das offizielle Regierungsportal garantiert eine rechtmäßige Beantragung. Reisende sollten vor der Eingabe von Zahlungsdaten unbedingt die Echtheit der Website überprüfen.

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