Bundeskartellamt verhängt weniger Bußgelder im Jahr 2025
Bundeskartellamt verhängt 2025 deutlich weniger Bußgelder
Teaser: Das Bundeskartellamt hat 2025 deutlich weniger Bußgelder wegen Kartellverstößen verhängt – deutlich weniger als im Vorjahr.
22. Dezember 2025, 06:38 Uhr MESZ
Die deutsche Wettbewerbsbehörde, das Bundeskartellamt, hat im Jahr 2025 deutlich weniger Bußgelder verhängt als in den Vorjahren. Die Gesamtstrafen für Kartellvergehen beliefen sich auf rund 10 Millionen Euro – ein deutlicher Rückgang im Vergleich zu den letzten Jahren. Dieser Rückgang folgt einem Muster schwankender Jahresgesamtsummen, die stark von der Aufklärung großer Einzelfälle abhängen.
Die Bußgelder des Jahres 2025 stellen einen spürbaren Rückgang gegenüber 2024 dar, als die Behörde noch Strafen in Höhe von 26 Millionen Euro verhängt hatte. Im Jahr 2023 lagen die Bußgelder bei nur 2,8 Millionen Euro, was unter anderem auf pandemiebedingte Verzögerungen zurückzuführen war. Diese Zahlen stehen im krassen Gegensatz zu früheren Spitzenwerten wie 2019, als Unternehmen nach einem Preiskartell unter Stahlproduzenten insgesamt 848 Millionen Euro zahlen mussten.
Der höchste je verhängte Bußgeldbetrag datiert aus dem Jahr 2014, als die Strafen die Marke von 1,1 Milliarden Euro überschritten. In den letzten zehn Jahren lagen die jährlichen Gesamtsummen oft deutlich höher als 2025, was die Auswirkungen groß angelegter Ermittlungen widerspiegelt. Kartellabsprachen, die illegal sind, führen in der Regel zu höheren Verbraucherpreisen und ziehen erhebliche Strafen nach sich. In diesem Jahr betraf ein bemerkenswerter Fall den Audioausrüster Sennheiser, der mit einer Strafe von 6 Millionen Euro belegt wurde, weil das Unternehmen Händler unter Druck gesetzt hatte, die Preise zu erhöhen. Dieser Fall macht einen beträchtlichen Teil der diesjährigen Gesamtsumme aus.
Die Bußgelder des Bundeskartellamts für 2025 spiegeln ein ruhigeres Jahr bei großen Kartellverfahren wider. Mit einer Gesamtsumme von rund 10 Millionen Euro bleibt die Höhe der Strafen im Vergleich zu früheren Spitzenwerten niedrig. Die jährlichen Schwankungen hängen weiterhin vom Zeitpunkt und Umfang einzelner Ermittlungsverfahren ab.