Bundespolizei schnappt gesuchten Feuerwerksschmuggler auf der A3
Bundespolizei nimmt 32-jährigen Niederländer auf der A3 fest
Im August 2025 verhaftete die Bundespolizei einen 32-jährigen Niederländer auf der Autobahn A3. Die Kontrolle erfolgte am Rasthof Knauheide, nachdem Beamte einen offenen Haftbefehl gegen den Mann feststellten. Dieser war zuvor wegen des Schmuggels von Feuerwerkskörpern ohne Genehmigung nach Deutschland verurteilt worden.
Der Vorfall hatte sich bereits im Dezember 2022 ereignet, als der Mann versuchte, Feuerwerk über die Grenze bei Waldsassen zu bringen. Er war mit einem in den Niederlanden zugelassenen Fahrzeug über die ehemalige Autobahn-Grenzübergangsstelle Elten nach Deutschland eingereist. Die Behörden stellten fest, dass er über keine Sprengstofferlaubnis verfügte und damit gegen das deutsche Sprengstoffgesetz verstieß.
Im April 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Tirschenreuth wegen dieser Straftat. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 25 Euro oder ersatzweise eine 120-tägige Haftstrafe bei Nichtzahlung. Später erließ die Staatsanwaltschaft Weiden einen Haftbefehl gegen ihn.
Am 20. August 2025 kontrollierten Bundespolizisten den Mann im Rahmen einer Routineüberprüfung erneut. Eine Abfrage ergab, dass der Haftbefehl noch aktiv war. Die Beamten nahmen ihn umgehend fest und brachten ihn zur Bundespolizeiinspektion Kleve zur weiteren Bearbeitung.
Am folgenden Morgen wurde er dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt, um den Haftbefehl zu vollstrecken. Der Niederländer muss nun die Konsequenzen seiner früheren Verurteilung tragen. Das Gericht wird entscheiden, ob er die Haftstrafe antreten oder die Geldstrafe begleichen muss. Der Fall unterstreicht die konsequente Durchsetzung der deutschen Sprengstoffvorschriften an den Grenzübergängen.
