Carsten Günther übernimmt Führung am Oberverwaltungsgericht Münster nach jahrelangem Machtvakuum
Ignaz KreuselNach Machtkampf um OVG-Spitze: Günther offiziell im Amt - Carsten Günther übernimmt Führung am Oberverwaltungsgericht Münster nach jahrelangem Machtvakuum
Carsten Günther hat offiziell das Amt des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Münster übernommen. Seine Ernennung beendet eine Führungslücke, die über vier Jahre andauerte. Der neuen Rolle ging ein langwieriger und umstrittener Auswahlprozess voraus, der mit mehreren Rechtsstreitigkeiten verbunden war.
Günthers juristische Laufbahn begann im Jahr 2000 am Verwaltungsgericht Köln. Bereits 2007 wechselte er an das Oberverwaltungsgericht Münster, wo er bis 2010 als Richter tätig war. Vor seiner jüngsten Ernennung leitete er zudem Verfahren am Verwaltungsgericht Düsseldorf und bekleidete Positionen im Bundesjustizministerium, in der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen sowie im NRW-Justizministerium.
Der Weg in sein neues Amt gestaltete sich alles andere als reibungslos. Ein erbitterter Streit um die Personalauswahl zog sich über Jahre hin und erforderte sogar die Einschaltung des Amtsgerichts Münster sowie eine parlamentarische Anfrage. In dieser Zeit arbeitete das Gericht ohne eine festangestellte Präsidentin oder einen festangestellten Präsidenten – zwei Vizepräsidenten übernahmen interimistisch die Leitung, darunter die Bearbeitung bedeutender Fälle wie die rechtliche Auseinandersetzung um die Einstufung der rechtsextremen AfD als Prüffall.
Erst im vergangenen Sommer trat Günther schließlich die Nachfolge von Ricarda Brandts an, die 2021 in den Ruhestand gegangen war. Seine Ernennung bringt dem Gericht nach einer langen Phase der Unsicherheit wieder Stabilität.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat nun nach Jahren der Verzögerungen eine dauerhafte Führungspersönlichkeit. Günthers umfangreiche Erfahrung in richterlichen und administrativen Funktionen wird erwartet, die Institution künftig zu prägen. Seine Amtsübernahme markiert das Ende einer langen Übergangsphase für das Gericht.






