06 January 2026, 11:10

Dortmund klagt gegen Urteil zu rechtswidriger Hochhaus-Räumung an

Graffiti-bedeckter Zug mit sichtbaren Kabeln, Häuser mit Fenstern im Hintergrund.

Dortmund klagt gegen Urteil zu rechtswidriger Hochhaus-Räumung an

Dortmund wird gegen ein Gerichtsurteil Berufung einlegen, das die Räumung eines Hochhaus-Wohnkomplexes in Berlin im Jahr 2017 für rechtswidrig erklärte. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im November 2025 entschieden, dass die Zwangsräumung unverhältnismäßig und gesetzeswidrig gewesen sei. Nun geht die Stadt Stuttgart rechtlich gegen dieses Urteil vor.

Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte im November 2025, dass die Räumung des Hochhauskomplexes durch Dortmund 2017 gegen geltendes Recht verstoßen habe. Die Richter hielten die Maßnahmen für überzogen und nicht zu rechtfertigen. Mit diesem Spruch eröffneten sie den Weg für mögliche Entschädigungsforderungen, darunter entgangene Mieteinnahmen über mehrere Jahre.

Die Stadt hat daraufhin Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Die Dortmunder Feuerwehr und die Rechtsabteilung der Stadt treiben die Revision voran und widersprechen den Feststellungen des Gerichts. Die Begründungsschrift muss bis zum 26. Januar 2026 eingereicht werden. Sollte das Urteil Bestand haben, könnte der ehemalige Eigentümer des Komplexes Schadensersatz in Millionenhöhe einklagen. Die Berufung verzögert jedoch eine endgültige Entscheidung – der Fall bleibt vorerst ungelöst.

Durch die Revision wird verhindert, dass das Urteil vom November 2025 rechtskräftig wird. Dortmund wartet nun auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die klären wird, ob die Stadt Entschädigungen zahlen muss. Das Ergebnis könnte erhebliche finanzielle Folgen für die Kommune haben.