Düren versteigert vergessene Fundsachen – online-Auktion startet bald mit ungewöhnlichem Bietmodell
Dragan ZimmerDüren versteigert vergessene Fundsachen – online-Auktion startet bald mit ungewöhnlichem Bietmodell
Düren versteigert unabgeholtene Fundsachen in t online-Auktion ab Ende März
Ab später in diesem Monat versteigert die Stadt Düren unabgeholtene Fundsachen in einer t online-Auktion. Gegenstände, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist, kommen dabei unter den Hammer. Die Versteigerung beginnt am 26. März 2026 um 19:00 Uhr und läuft zehn Tage lang bis zum 4. April 2026.
Eigentümer hatten bis zum 25. März 2026 Zeit, ihre Sachen beim Bürgerbüro Düren abzuholen. Alle danach nicht abgeholten Gegenstände werden nun verkauft. Eine Vorschau auf die angebotenen Artikel ist seit dem 26. Februar 2026 online einsehbar.
Die Auktion folgt einem umgekehrten Bietmodell: Die Preise sinken automatisch im Laufe der Zeit. Interessenten können entweder den aktuellen Preis akzeptieren, ein eigenes Angebot abgeben oder andere Bieter um mindestens zehn Cent überbieten. Ein Verkauf kommt zustande, wenn ein Bieter den ausgewiesenen Preis annimmt, das höchste Gebot dem aktuellen Preis entspricht oder der Mindestverkaufspreis nicht erreicht wird.
In den vergangenen 20 Jahren dominierten Fahrzeuge wie Autos, Motorräder und Anhänger die t online-Auktionen Dürens. Diese oft beschlagnahmten oder eingezogenen Gegenstände werden regelmäßig in großer Zahl angeboten und machen den Großteil des Auktionsvolumens aus.
Erfolgreiche Bieter müssen den Kaufpreis im Voraus an die GMS (Gemeinnützige Münz- und Sammlerstiftung) überweisen und einen Abholtermin mit dem Fundbüro Düren vereinbaren. Die Stadt weist darauf hin, dass keine Garantien oder Gewährleistungen für den Zustand oder die Funktionsfähigkeit der Artikel übernommen werden.
Die Auktion endet am 4. April 2026 um 19:00 Uhr. Käufer müssen die Zahlung abschließen und die Abholung organisieren, bevor sie die Ware in Besitz nehmen können. Mit dem Verkauf erlischt jeder Anspruch der ursprünglichen Eigentümer auf die Gegenstände.






