Edeka gewinnt Rechtsstreit um Zahlungsfristen gegen Milchkonzern Arla
Ignaz KreuselEdeka gewinnt Rechtsstreit um Zahlungsfristen gegen Milchkonzern Arla
Edeka hat einen bedeutenden juristischen Sieg gegen das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) errungen. Der Streit drehte sich um verlängerte Zahlungsfristen mit dem Milchkonzern Arla Foods. Ein Oberlandesgericht entschied zugunsten von Edeka und erlaubte damit Zahlungsziele von mehr als den üblichen 30 Tagen für Milchprodukte.
2023 hatte das BLE Hinweise erhalten, dass Edeka mit einem Milchlieferanten für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte Zahlungsfristen von über 49 Tagen vereinbart hatte. Daraufhin erließ die Behörde ein Verbot und argumentierte, die Konditionen verstießen gegen das Gesetz zur Stärkung der landwirtschaftlichen Organisation und der Lieferketten (AgrarOLkG).
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob die Entscheidung des BLE auf. Es kam zu dem Schluss, dass die Zahlungsfristen keine unlauteren Handelspraktiken im Sinne des AgrarOLkG darstellten. Zudem urteilte das Gericht, das BLE habe den Umsatz von Edeka falsch berechnet, indem es unabhängige Einzelhändler fälschlicherweise der Edeka-Gruppe zurechnete – was zu einer Überschätzung des Umsatzes führte. Dieser Fehler untergrub die Argumentation der Behörde.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil als Beleg dafür, dass Lebensmitteleinzelhändler sich gesetzeskonform gegenüber Lieferanten verhalten. Gleichzeitig kritisierte der Verband das Vorgehen des BLE und warnte, eine überzogene Rechtsauslegung könne Verbraucher schaden. Der HDE forderte die Behörde auf, künftig zurückhaltender bei der Durchsetzung von Maßnahmen zu agieren.
Dem BLE bleibt nun nur noch eine rechtliche Option: die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. Das Düsseldorfer Gericht hatte eine Revision nicht zugelassen. Bis auf Weiteres kann Edeka die mit Lieferanten vereinbarten verlängerten Zahlungsfristen für Milchprodukte weiter anwenden.






