18 December 2025, 17:14

Einbürgerung in Deutschland: Ohne Pass kaum Chancen auf Staatsangehörigkeit

Nahaufnahme eines Ausweises mit der amerikanischen Flagge und der Aufschrift "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Entscheidung: In der Regel muss für die Einbürgerung in Deutschland die Identität nachgewiesen werden - Einbürgerung in Deutschland: Ohne Pass kaum Chancen auf Staatsangehörigkeit

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

  1. Dezember 2025, 14:49 Uhr

Ein syrischer Mann scheiterte mit seinem Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft, nachdem er sich weigerte, einen syrischen Pass zu beantragen. Das Bundesverwaltungsgericht hob eine Vorinstanz auf und entschied, dass der Pass weiterhin das primäre Mittel zum Identitätsnachweis bleibt. Im Mittelpunkt des Falls stehen Sicherheitsbedenken und Gebühren, die viele Geflüchtete davon abhalten, offizielle Dokumente zu beantragen.

Der Mann, der in Mettmann in Nordrhein-Westfalen lebt, hatte zunächst eine Ablehnung seines Einbürgerungsantrags durch die örtlichen Behörden erhalten. Statt eines Passes legte er einen syrischen Personalausweis vor und begründete dies mit der Angst vor Verfolgung oder hohen Kosten, falls er sich an syrische Behörden wenden würde. Viele Geflüchtete verzichten aus ähnlichen Gründen auf solche Anträge.

Die Entscheidung bestätigt die Regelung, dass ein Pass der Standardnachweis für die Identität in Einbürgerungsverfahren ist. Ohne diesen sehen sich Antragstellende höheren Hürden gegenüber – selbst wenn sie Sicherheitsbedenken oder finanzielle Hindernisse geltend machen. Das Urteil lässt den syrischen Mann vorerst ohne deutsche Staatsangehörigkeit.