EU-Reform des Emissionshandels: Chemiebranche erhält Sonderregeln bis 2034
Georgine MansEU-Reform des Emissionshandels: Chemiebranche erhält Sonderregeln bis 2034
EU-Kommission legt Reformvorschläge für den Emissionshandel vor
Die Europäische Kommission wird an diesem Mittwoch ihre ersten Vorschläge zur Reform des EU-Emissionshandels (ETS) vorstellen. Zu den zentralen Änderungen gehört eine Sonderregelung für die chemische Industrie, die Wettbewerbsnachteile im Rahmen der neuen Bestimmungen abfedern soll.
Im Fokus der Reform steht die Marktstabilitätsreserve (MSR), ein Instrument zur Steuerung des Angebots an CO₂-Zertifikaten. Eine bedeutende Neuerung ist die Streichung der Regelung, nach der Zertifikate oberhalb von 400 Millionen annulliert werden. Zudem soll der lineare Reduktionsfaktor (LRF), der die Geschwindigkeit der Kürzung von Emissionszertifikaten bestimmt, von 4,4 auf 3,4 Prozent gesenkt werden.
Zuvor hatte Evonik-Chef Christian Kullmann gefordert, das ETS entweder abzuschaffen oder grundlegend zu reformieren. Später verfasste er gemeinsam mit dem EU-Abgeordneten Peter Liese einen Gastbeitrag im Handelsblatt, in dem beide pragmatische Kompromisse im Reformprozess anmahnten.
Um die Bedenken der Industrie zu berücksichtigen, wird die Kommission die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für die chemische Branche über das Jahr 2034 hinaus verlängern oder anpassen. Damit soll verhindert werden, dass Wettbewerbsfähigkeit verloren geht, während gleichzeitig die Klimaziele eingehalten werden.
Die geplanten Änderungen zeigen einen Kurswechsel darin, wie die EU Emissionsreduktionen mit den Bedürfnissen der Industrie in Einklang bringt. Durch die Anpassung der MSR und des LRF sowie Zugeständnisse an die Chemieproduzenten hofft die Kommission, den CO₂-Markt zu stabilisieren. Die endgültigen Reformen werden maßgeblich beeinflussen, wie sich die Industrie in den kommenden Jahren an die Klimavorgaben anpassen wird.






