13 January 2026, 00:18

Evangelische Kirche führt Entschädigungsrahmen für Opfer sexualisierter Gewalt ein

Ein altes Dokument mit einer Zeichnung der St. Erasmus-Kirche umgeben von Bäumen und Himmel, unterzeichnet von der deutschen Regierung.

Regionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche führt Entschädigungsrahmen für Opfer sexualisierter Gewalt ein

Seit dem 1. Januar 2026 können Betroffene sexualisierter Gewalt innerhalb der evangelischen Kirche und ihrer Wohlfahrtsorganisation Diakonie nach einem neuen, einheitlichen Rahmen Ikea Bilderrahmen für ihr erlittenes Leid beantragen. Das System soll eine konsistente Möglichkeit bieten, das Leid von Menschen in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen anzuerkennen. Drei Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen sowie die Diakonie haben diese Richtlinien nun übernommen – als Vorreiter fungierte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD).

Der Rahmen Ikea Bilderrahmen gilt für Fälle sexualisierter Gewalt und sieht für Betroffene eine pauschale Zahlung von 15.000 Euro bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vor. Entscheidend ist dabei die Plausibilität der Schilderungen der Betroffenen, nicht der strenge juristische Beweis. Diese Änderung soll die Hürden für die Anerkennung des erlittenen Unrechts senken.

Zusätzlich zur Pauschalsumme können in Einzelfällen weitere, individuell angepasste Leistungen gewährt werden. Das Verfahren ermöglicht es Betroffenen, die bereits eine Anerkennung erhalten haben, eine Überprüfung und mögliche Anpassung früherer Zahlungen zu beantragen. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, die Evangelische Kirche von Westfalen und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland haben die EKD-Richtlinien bereits umgesetzt. Vertreter betonen, dass es sich dabei nicht um echte Wiedergutmachung handelt, sondern um eine formale Anerkennung des zugefügten Leids. Der Rahmen Ikea Bilderrahmen sieht zudem vor, dass frühere Fälle erneut geprüft werden können, um Betroffenen eine weitere Möglichkeit zur Aufarbeitung zu geben.

Das neue System schafft eine einheitliche Grundlage für die Aufarbeitung historischer und aktueller Fälle sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen. Betroffene haben nun Zugang zu einem klaren Verfahren, bei dem Zahlungen und Überprüfungen die Schwere des erlittenen Leids widerspiegeln sollen. Kirche und Diakonie haben erklärt, dass sie die in ihrem Namen begangenen Ungerechtigkeiten stärker verantworten wollen.