18 February 2026, 17:22

Evangelische Kirche prüft Akten auf sexualisierte Gewalt in der Vergangenheit

Eine Gruppe von Priestern geht einen roten Teppich in einer Kirche entlang, während Menschen auf dem Boden vor und rechts von ihnen stehen und Fotorahmen an der Hintergrundwand hängen.

Kirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirche prüft Akten auf sexualisierte Gewalt in der Vergangenheit

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat eine Untersuchung zu historischen Fällen sexualisierter Gewalt in den eigenen Reihen eingeleitet. Zur Überprüfung der Personalakten – beginnend mit den Unterlagen aktueller Mitarbeiter – wurden ehemalige Polizeibeamte hinzugezogen. Ziel der Prüfung ist es, frühere Fehlverhalten aufzudecken, bevor gesetzliche Verjährungsfristen ablaufen.

Der Prozess startete am 1. Februar 2023 mit einem einzelnen pensionierten Beamten, der die Akten sichtete. Ab dem 1. März wird ein zweiter Ermittler das Team verstärken, um die Arbeiten zu beschleunigen. Sämtliche Unterlagen der Landeskirchenverwaltung werden geprüft, wobei die Akten der derzeitigen Beschäftigten Vorrang haben.

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Sollten sich Hinweise auf Verstöße ergeben, werden die Fälle an die Stelle zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (UVSS) weitergeleitet. Je nach Schwere der Vorwürfe können disziplinarische Maßnahmen oder sogar Entlassungen die Folge sein. Nach Abschluss der aktuellen Aktenprüfung widmet sich das Team den Archivbeständen, darunter auch den Unterlagen ehemaliger Mitarbeiter.

Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für Fragen der sexuellen Selbstbestimmung, wird künftige Landessynoden über den Fortschritt informieren. Auch die Evangelische Kirche im Rheinland, die 34 Kirchenkreise umfasst, hat ähnliche Aktenprüfungen eingeführt. Unklar bleibt jedoch, wie viele der regionalen Gliedkirchen in Deutschland vergleichbare Schritte unternommen haben. Die Gesamtlaufzeit der Überprüfung steht noch nicht fest.

Die Untersuchung stellt einen offiziellen Schritt dar, um frühere Versäumnisse beim Schutz vor sexualisierter Gewalt aufzuarbeiten. Die Ergebnisse werden entscheiden, ob weitere rechtliche oder personalrechtliche Konsequenzen folgen. Die Kirchenführung wird im Verlauf der Prüfung regelmäßig über den Stand der Dinge unterrichtet.