02 February 2026, 17:07

Ex-Guantánamo-Häftling darf nach Deutschland zurückkehren – trotz Sicherheitsbedenken

Eine Gruppe von Menschen steht auf dem Boden, einige halten Taschen, eine Frau hält ein Schild mit der Aufschrift "Das einzige Ort, an dem ein Muslim-Verbot benötigt wird, ist Guantanamo". Im Hintergrund sehen wir einen Metallzaun, Gras, ein Schild mit Text, einige Pfosten, ein Gebäude mit Fenstern und Bäume.

Gericht hebt Einreiseverbot für ehemaligen Guantanamo-Häftling nach Deutschland auf - Ex-Guantánamo-Häftling darf nach Deutschland zurückkehren – trotz Sicherheitsbedenken

Ein ehemaliger Häftling des US-Gefangenenlagers Guantánamo Bay könnte nach einem langjährigen Rechtsstreit bald nach Deutschland zurückkehren. Der Mann, der ursprünglich aus Mauretanien stammt, war 14 Jahre lang in dem US-Lager inhaftiert, bevor er die niederländische Staatsbürgerschaft erhielt. Eine aktuelle Gerichtsentscheidung hat nun den Weg für seine Wiedereinreise geebnet.

Im Mittelpunkt des Falls steht ein 54-jähriger mauretanischer Staatsbürger, der von 2002 bis 2016 in Guantánamo Bay festgehalten wurde. Er war nach den Anschlägen vom 11. September 2001 verhaftet worden und war zuvor bereits 2000 in Deutschland wegen Sozialbetrugs verurteilt worden. Noch vor seiner Inhaftierung hatte er sich in den frühen 1990er-Jahren in Afghanistan al-Qaida angeschlossen.

Im November 2023 entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu seinen Gunsten und hob ein langjähriges Einreiseverbot auf. Die Stadt Duisburg hatte das Verbot verlängert und argumentiert, es gebe weiterhin ungeklärte Fragen zu seinen Verbindungen zu extremistischen Gruppen. Doch das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Beschwerde der Stadt am 2. Februar 2026 zurück.

Das Gericht prüfte in seiner Entscheidung nicht, ob der Mann weiterhin eine Sicherheitsgefahr darstellt. Stattdessen stützte es sich auf seinen Erwerb der niederländischen Staatsbürgerschaft, die ihm Aufenthaltsrechte in der EU einräumt. Dadurch erlischt das 20-jährige Einreiseverbot automatisch nach EU-Recht. Die Stadt könnte die Entscheidung jedoch noch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anfechten.

Das Verfahren hat dem ehemaligen Häftling nun den Weg geebnet, wieder in Deutschland zu leben. Seine Rückkehr folgt auf eine Reihe von Gerichtsurteilen, die sich auf seine EU-Bürgerschaft und nicht auf frühere Vorwürfe konzentrierten. Das endgültige Ergebnis hängt davon ab, ob weitere Rechtsmittel eingelegt werden.