Fahranfängerin verliert Führerschein nach 0,09 Promille – Schokolade als Ausrede gescheitert
Ignaz KreuselFahranfängerin verliert Führerschein nach 0,09 Promille – Schokolade als Ausrede gescheitert
Fahrverbot für Fahranfängerin nach Alkoholkonsum: Schokolade als Ausrede
In den frühen Morgenstunden des 14. Februar wurde eine 20-jährige Fahranfängerin bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle im Hagen-City-Center angehalten. Gegen 2.50 Uhr stoppte die Polizei die Frau und führte einen ersten Alkoholtest durch, der einen Blutalkoholwert von 0,07 Promille ergab.
Die Fahrerinnen behauptete, sie habe lediglich alkoholisierte Schokolade verzehrt, bevor sie sich ans Steuer setzte. Die Beamten brachten sie jedoch zur Wache, wo ein zweiter, rechtlich bindender Test durchgeführt wurde. Dieser bestätigte einen erhöhten Wert von 0,09 Promille.
Nach deutschem Recht gilt für Fahranfänger eine absolute Alkohol-Grenze von 0,0 Promille. Infolgedessen erhielt die Frau sofort ein Weiterfahrverbot.
Weitere Details zu Verkehrskontrollen oder ähnlichen Vorfällen in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr lagen nicht vor.
Der Führerschein der jungen Frau ist aufgrund des Verstoßes weiterhin gefährdet. Die Behörden haben keine zusätzlichen Informationen zu möglichen Strafen bekannt gegeben. Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Alkoholregeln für Fahranfänger in Deutschland.






