31 January 2026, 03:04

Falschmeldung zu Renten für ukrainische Geflüchtete geht viral – was wirklich stimmt

Eine alte Postkarte mit einer Briefmarke, die "Lichtenwald, Deutschland - Brief nach Deutschland" lautet, mit handgeschriebenem Text und zwei zusätzlichen Briefmarken in der oberen rechten Ecke.

Falschmeldung zu Renten für ukrainische Geflüchtete geht viral – was wirklich stimmt

Ein virales Video verbreitet falsche Behauptungen über ukrainische Geflüchtete in Deutschland, die angeblich Renten erhalten, ohne jemals in das System der deutschen Bahn eingezahlt zu haben. Die irreführenden Aussagen stammen von Michael Hasenkamp, einem Kommunalpolitiker aus Witten in Nordrhein-Westfalen.

Das derzeit verhandelte Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine sieht jedoch keine solchen Leistungen für Geflüchtete vor, die nie in die Rentenversicherung der deutschen Bahn eingezahlt haben.

In dem Video wird fälschlicherweise behauptet, 114.000 ukrainische Geflüchtete in Deutschland würden Renten beziehen, ohne jemals Beiträge geleistet zu haben. Zudem wird irrtümlich behauptet, sie könnten mit 60 Jahren nach ukrainischem Recht in Rente gehen. Tatsächlich gelten für alle Rentner in Deutschland – einschließlich Ukrainer – dieselben Altersgrenzen und Beitragsvoraussetzungen.

Das geplante Abkommen zwischen Deutschland und der Ukraine soll Doppelversicherungen für vorübergehend ins Ausland entsandte Arbeitnehmer vermeiden. Zudem ermöglicht es, Beitragszeiten aus beiden Ländern zusammenzurechnen, um die Mindestversicherungsdauer zu erfüllen. Allerdings gewährt es keine Rentenansprüche für Personen, die nie in das System der deutschen Bahn eingezahlt haben.

Ende 2023 wurden in Deutschland über 3,2 Millionen monatliche Renten auf Grundlage internationaler Verträge ausgezahlt. Dazu zählen Leistungen für deutsche und ausländische Rentner, die in Deutschland oder im Ausland leben. Die Zahl bezieht sich nicht speziell auf ukrainische Geflüchtete und impliziert keine Sonderregelungen für diese Gruppe.

Bisher konnte kein konkreter Verlag oder Urheber des Videos in den verfügbaren Quellen ermittelt werden. Die falschen Behauptungen wurden von offiziellen Stellen widerlegt, die bestätigen, dass ukrainische Geflüchtete den gleichen deutschen Rentenregeln unterliegen wie alle anderen.

Das geplante Sozialversicherungsabkommen ändert nichts an den bestehenden Vorschriften für ukrainische Geflüchtete. Sie müssen weiterhin dieselben Beitrags- und Altersvoraussetzungen erfüllen wie alle in Deutschland.

Die falschen Aussagen im Video wurden von Behörden klargestellt: Rentenleistungen bleiben an die tatsächlich geleisteten Beiträge in das System der deutschen Bahn geknüpft.