FKS kontrolliert unangemeldet Hotels und Gastronomie auf Mindestlohn und illegale Beschäftigung
Georgine MansFKS kontrolliert unangemeldet Hotels und Gastronomie auf Mindestlohn und illegale Beschäftigung
Die Finanzkontrolle illegaler Arbeit (FKS) hat eine Reihe unangekündigter Kontrollen in der deutschen Hotel- und Gastronomiebranche gestartet. Mit über 2.600 Mitarbeitenden prüft die Behörde die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften und Arbeitszeitregelungen. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen werden voraussichtlich zu Beginn kommender Woche in einer Pressemitteilung veröffentlicht.
Die FKS untersucht, ob Unternehmen den aktuellen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde einhalten, der seit dem 1. Januar 2025 gilt. Die Prüfer sichten Lohnabrechnungen, Finanzunterlagen und Arbeitszeitaufzeichnungen, um deren Richtigkeit zu gewährleisten. Zudem wird kontrolliert, ob Arbeitgeber ihre Pflichten zur Mitführung und Aufführung von Ausweisdokumenten erfüllen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Aufdeckung illegaler Beschäftigung, insbesondere bei ausländischen Arbeitskräften. Die Behörde überprüft, ob Betriebe ihren Verpflichtungen in der Sozialversicherung nachkommen und ob Beschäftigte unrechtmäßig staatliche Leistungen beziehen. Befragungen von Mitarbeitenden und Unternehmensvertretern sind Teil des Verfahrens.
Die Hotel- und Gastronomiebranche wurde aufgrund ihrer Größe und hohen Beschäftigtenzahlen ausgewählt. Als einer der arbeitsintensivsten Wirtschaftszweige Deutschlands steht sie bei diesen stichprobenartigen Kontrollen besonders im Fokus.
Die Überprüfungen umfassen verschiedene Aspekte des Arbeitsrechts – von der Lohncompliance bis hin zu Sozialabgaben. Ein ausführlicher Bericht zu den Feststellungen wird zu Beginn der nächsten Woche veröffentlicht. Bisher hat die FKS nicht bekannt gegeben, wie viele Betriebe besucht wurden oder welche Sanktionen gegebenenfalls verhängt werden.






