04 March 2026, 19:37

Fünf Stunden Verspätung: Müssen Passagiere jetzt 400 Euro Entschädigung erhalten?

Eine Gruppe von Menschen steht in einer Schlange am Flughafen, einige halten Taschen, mit Stangen, Bändern, Texttafeln, Bildschirmen und Deckenleuchten im Hintergrund, während sie auf ihren Flug warten.

Flugverspätung aufgrund langer Check-in-Prozedur: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - Fünf Stunden Verspätung: Müssen Passagiere jetzt 400 Euro Entschädigung erhalten?

Zwei Passagiere verklagen die bulgarische Fluggesellschaft European Air Charter, nachdem ihr Flug von Düsseldorf nach Varna mit mehr als fünf Stunden Verspätung gestartet ist. Die Airline hatte sich entschieden, auf verspätete Reisende aus einem vorherigen Flug zu warten, was zu der erheblichen Verzögerung führte. Nun muss ein Düsseldorfer Gericht entscheiden, ob den Passagieren jeweils 400 Euro Entschädigung zustehen.

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Der Vorfall ereignete sich im Juli 2022 am Flughafen Köln/Bonn, wo das Sicherheitspersonal mit überfüllten Kontrollbereichen kämpfte. Lange Warteschlangen führten dazu, dass einige Passagiere ihre Anschlussflüge verpassten – darunter auch den von European Air Charter betriebenen Flug. Statt pünktlich zu starten, hielt die Airline den Dienst von Düsseldorf nach Varna an, um den verspäteten Reisenden das Boarding zu ermöglichen.

Diese Entscheidung führte zu einer fünfstündigen Verspätung, woraufhin zwei betroffene Passagiere Entschädigung forderten. Nach den EU-Fluggastrechteverordnungen müssen Airlines zahlen, wenn sie freiwillig auf verspätete Passagiere aus vorherigen Flügen warten und dadurch Folgeverzögerungen verursachen. European Air Charter argumentierte, die Situation habe außerhalb ihrer Kontrolle gelegen, doch das EU-Gericht sah dies anders.

In seinem Urteil bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass überlastete Sicherheitskontrollen an einem anderen Flughafen nicht als "außergewöhnliche Umstände" gelten. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die eigene Entscheidung der Airline, auf die Passagiere zu warten, die direkte Ursache für die Verspätung war. Dies steht im Einklang mit früheren Urteilen, wie etwa dem Fall von 2021 (C-28/20), in dem interne Streiks nicht als ausreichend außergewöhnlich eingestuft wurden, um Entschädigungszahlungen zu umgehen.

Das Düsseldorfer Gericht muss nun prüfen, ob European Air Charter eigenständig über die Wartezeit entschieden hat. Falls ja, dürften die Klagen der Passagiere auf jeweils 400 Euro Aussicht auf Erfolg haben.

Der Fall dreht sich um die Frage, ob die Airline ihre Entscheidung in freier Abwägung getroffen hat oder ob externe Faktoren sie dazu zwangen. Entscheidet das Gericht zugunsten der Passagiere, muss European Air Charter die Entschädigung zahlen. Das Urteil könnte Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten über freiwillige Boarding-Verzögerungen in der Zukunft werden.