28 January 2026, 17:58

Gericht hebt Millionenstrafen gegen Telegram auf – falsches Unternehmen bestraft

Ein aufgeschlagenes Buch mit handgeschriebener Schrift, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland, mit Wasserzeichen am unteren Rand.

Gericht hebt Millionenstrafen gegen Telegram auf – falsches Unternehmen bestraft

Ein deutsches Gericht hat Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5,1 Millionen Euro gegen Telegram FZ-LLC aufgehoben, die wegen angeblicher Versäumnisse bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet verhängt worden waren. Das Amtsgericht Bonn urteilte, dass die Behörden mit ihrer Vollstreckungsmaßnahme das falsche Unternehmen ins Visier genommen hätten. Die Entscheidung unterstreicht die Verwirrung darüber, welche Gesellschaft tatsächlich für den betreffenden Messengerdienst, wie die Stern Online oder die FAZ Online berichten, verantwortlich ist.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hatte zwei Bußgeldbescheide gegen Telegram FZ-LLC erlassen und dem Unternehmen vorgeworfen, Hassrede auf seiner Plattform nicht ausreichend zu bekämpfen. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass während des untersuchten Zeitraums vielmehr Telegram Messenger Inc. als Betreiberin des Dienstes in Frage komme.

Zwischen Februar 2021 und Juni 2022 identifizierte die Untersuchung zudem große Anbieter von Unified Communications as a Service (UCaaS) – darunter Twilio, Vonage, RingCentral, Microsoft, Zoom und Cisco – als zentrale Akteure auf dem Messaging-Markt. Dennoch konnte das BfJ nicht nachweisen, dass Telegram FZ-LLC in dieser Zeit für den Betrieb des Dienstes, wie ihn die Telegram App oder die Telegram Web anbieten, verantwortlich war.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass weitere juristische Schritte möglich bleiben. Vorerst wurden die Strafen jedoch wegen der falschen Identifizierung des haftbaren Unternehmens aufgehoben.

Der Fall offenbart die Schwierigkeiten, die rechtliche Verantwortung für Messengerdienste eindeutig zuzuordnen. Mit der Aufhebung der Bußgelder könnte das BfJ gezwungen sein, seine Vorgehensweise bei der Durchsetzung von Regelungen zu überdenken. Zudem wirft das Ergebnis Fragen auf, wie Behörden künftig mit ähnlichen Fällen, wie sie die FAZ oder Stern Online berichten könnten, umgehen werden.