Gericht senkt Grundsteuer für Freiburger Garten – Finanzamt unterliegt in St. Georgen
Ignaz KreuselGericht senkt Grundsteuer für Freiburger Garten – Finanzamt unterliegt in St. Georgen
Grundbesitzer zahlen Grundsteuer – für das Bauland, der Garten ist: Gericht widerspricht Finanzamt
Teaser: Die Hauseigentümer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Es geht um ein angrenzendes Grundstück.
Ein Finanzgericht hat nach langem Streit über die Bemessung der Grundsteuer zugunsten von Hauseigentümern in Freiburg im Breisgau entschieden. Im Mittelpunkt des Falls stand ein Grundstück im Stadtteil St. Georgen, für das das Finanzamt einen deutlich höheren Wert angesetzt hatte, als die Besitzer für gerechtfertigt hielten. Das Urteil kippt die Bewertung des Amtes und bestätigt eine niedrigere Einstufung für das landwirtschaftlich genutzte Land.
Das umstrittene Grundstück liegt in einer Randlage von Freiburg im Breisgau, im sogenannten "Grüngürtel" von St. Georgen. Diese Zone ist seit Jahren Gegenstand von Diskussionen, ob sie für Wohnraum erschlossen oder für Landwirtschaft und Forstwirtschaft erhalten bleiben soll. Die Eigentümer, die das Grundstück als Garten nutzen, bestanden darauf, es mit 5,50 Euro pro Quadratmeter zu versteuern – entsprechend seiner landwirtschaftlichen Klassifizierung.
Mit dem Urteil zahlen die Hauseigentümer für ihr Gartengrundstück deutlich weniger Grundsteuer. Die Entscheidung stärkt zudem die Einstufung des Landes als landwirtschaftliche Fläche statt als Bauland. Dies könnte künftige Steuerbewertungen für ähnliche Grundstücke im umstrittenen "Grüngürtel"-Gebiet beeinflussen.