Gericht stoppt Schließung des Höxter-Campus der TH OWL – Pläne rechtswidrig
Gordon AdlerGericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Schließung des Höxter-Campus der TH OWL – Pläne rechtswidrig
Ein Gericht hat die Pläne gestoppt, Studiengänge vom Höxter-Campus der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) zu verlegen. Das Urteil erklärte die Entscheidung der Hochschule, die Lehrtätigkeiten in Höxter vollständig einzustellen, für rechtswidrig. Zudem bestätigte das Gericht, dass die Schließung eines gesamten Campusstandorts die Befugnisse der Einrichtung nach Landesrecht überschreitet.
Die Hochschule hatte angekündigt, die Studienangebote von Höxter an andere Standorte wie Detmold oder Lemgo zu verlegen. Das Gericht urteilte jedoch, dass ein solcher Schritt einen klaren, genehmigten Plan für die künftige Nutzung des Höxter-Geländes erfordere. Nach dem Landeshochschulgesetz ist der Campus ausdrücklich geschützt und darf nicht vollständig aufgegeben werden.
Die TH OWL hatte bereits mit den Vorbereitungen für die Schließung begonnen, darunter strategische Planungen und die Wahl von Hochschulgremien ab dem 1. März 2026. Alternativvorschläge wie der Gemeinwohl-Campus Höxter, der Technik und Sozialwissenschaften verbinden sollte, waren diskutiert worden. Trotz dieser Bemühungen bestätigte das Gericht den Eingriff der Landesaufsicht aus dem Vorjahr als rechtmäßig.
Noch am 27. Februar 2026 hatte die Hochschule die Beteiligten über den Stand des Verlegungsverfahrens informiert. Doch mit dem aktuellen Urteil muss die Hochschule ihre Pläne nun überdenken. Veranstaltungen wie der Nachhaltige Campus Höxter waren zwar weitergeführt worden, doch der Richterspruch stoppt alle weiteren Schritte in Richtung einer vollständigen Schließung.
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass die TH OWL die Lehrtätigkeiten in Höxter vorerst aufrechterhalten muss. Ohne einen rechtlich gültigen Plan für den Campus können die Verlegungsbemühungen nicht fortgesetzt werden. Das Urteil unterstreicht, dass Hochschulen bei Änderungen des Campusbetriebs die landesrechtlichen Vorgaben einhalten müssen.






