Gerichtsentscheid über AfD-nahe Stiftung: Millionenförderung auf dem Prüfstand
Dragan ZimmerOVG prüft Förderung für AfD-nahen Stiftung im Jahr 2021 - Gerichtsentscheid über AfD-nahe Stiftung: Millionenförderung auf dem Prüfstand
Ein Rechtsstreit über die öffentliche Förderung einer Stiftung mit Verbindungen zur rechtspopulistischen AfD-Partei steht vor einer entscheidenden Verhandlung. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wird den Fall am 10. März prüfen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung für das Jahr 2021 Anspruch auf finanzielle Unterstützung hat.
Die Stiftung hatte ursprünglich auf Förderung für den Zeitraum 2018 bis 2021 geklagt, ihren Antrag später jedoch auf das Haushaltsjahr 2021 beschränkt. Das Bundesverwaltungsamt in Köln hatte den Antrag abgelehnt – mit der Begründung, die AfD habe in zwei aufeinanderfolgenden Bundestagswahlen keinen Einzug in den Bundestag geschafft.
Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte die Ablehnung zunächst. Aufgrund der grundsätzlichen rechtlichen Bedeutung des Falls ließ es jedoch eine Berufung zu. Seitdem haben sich die Regelungen zur Finanzierung von parteinahen Stiftungen geändert: 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis für verfassungswidrig.
2024 trat zwar ein neues Stiftungsfinanzierungsgesetz in Kraft, doch auf den aktuellen Streitfall hat dies keine Auswirkungen. Maßgeblich bleibt die Zusammensetzung des Bundestags von 2021, in dem die AfD 83 von 736 Sitzen innehatte.
Die Verhandlung am 10. März wird entscheiden, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung für 2021 förderberechtigt ist. Das Urteil könnte präjudiziell wirken und künftig beeinflussen, wie parteinahe Stiftungen an öffentliche Gelder gelangen. Der Fall basiert auf Rechtsauslegungen, die vor den jüngsten Reformen galten.






