Gerichtsurteil zum Messerangriff in Siegen tritt in Kraft - Gerichtsurteil zum Messerangriff in Siegen tritt in Kraft
Gerichtsurteil im Siegen-Bus-Messerangriff rechtskräftig
Gerichtsurteil im Siegen-Bus-Messerangriff rechtskräftig
Gerichtsurteil im Siegen-Bus-Messerangriff rechtskräftig
- Dezember 2025, 14:29 Uhr
Eine 32-jährige Frau ist wegen eines Messerangriffs auf drei junge Männer in einem Pendelbus auf dem Weg zum Siegen-Stadtfest 2024 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil und wies ihre Revision zurück, womit das Urteil nun rechtskräftig ist. Bei dem Angriff wurden drei Männer schwer verletzt, eine weitere Frau erlitten ebenfalls Verletzungen.
Die Tat ereignete sich im August 2024, nur eine Woche nach dem tödlichen Messerangriff in Solingen, bei dem drei Menschen ums Leben kamen. Die Angreiferin, bewaffnet mit einem Klappmesser, griff im Bus drei junge Männer an und stach jedem in den Hals. Eine anwesende Frau wurde ebenfalls während des Angriffs verletzt.
Zwei Frauen und ein männlicher Passant griffen ein, konnten die Täterin überwältigen und entwaffnen, bevor weitere Schäden angerichtet wurden. Die Angeklagte gab später zu, nach der Lektüre über den Solingen-Anschlag einen „flüchtigen Gedanken“ gehabt zu haben, noch mehr Menschen zu töten. Während des Prozesses wurde deutlich, dass ihr Handeln von einer tiefen Verzweiflung geprägt war, die durch den endgültigen Entzug ihres Führerscheins verstärkt wurde. Obwohl bei ihr eine mittlere psychische Erkrankung diagnostiziert wurde, urteilten die Richter, dass sie voll schuldfähig sei. Das Landgericht Siegen hatte sie bereits Ende April 2025 zu lebenslanger Haft verurteilt – der BGH bestätigte nun dieses Urteil. Das Gericht sprach sie in drei Fällen des versuchten Mordes mit Heimtücke schuldig, da ihre Taten besonders hinterlistig geplant waren.
Mit dem BGH-Urteil ist das Verfahren abgeschlossen, die Täterin muss ihre lebenslange Strafe antreten. Der Fall zeigt die Schwere der Tat, die mehrere Opfer mit schweren Verletzungen zurückließ. Das Urteil unterstreicht zudem die Haltung der Justiz zur Schuldfähigkeit – selbst in Fällen mit psychischen Belastungen.