09 March 2026, 10:32

Graffiti-Ermittlungen in Menden: Staatsanwaltschaft rügt fehlerhafte Hausdurchsuchungen und verspätete Rückgaben

Ein altes Buch mit dem Titel "Berichte über ausgewählte Fälle in den Gerichten von Westminster-Hall sowie die Meinung von John Lord Fortescue" liegt aufgeschlagen da und zeigt eine Seite mit schwarzem Text.

Interne Kritik an der Staatsanwaltschaft im Menden-Fall - Graffiti-Ermittlungen in Menden: Staatsanwaltschaft rügt fehlerhafte Hausdurchsuchungen und verspätete Rückgaben

Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm hat einen Ermittler in Arnsberg wegen des Vorgehens in einem Graffiti-Fall in Menden scharf kritisiert. Bei zwei jungen Menschen wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt, doch gerichtliche Beschwerden hoben die Maßnahmen später auf. Nun stellen sich Beamte die Frage, ob von Anfang an korrekte Verfahren eingehalten wurden.

Im Mittelpunkt des Falls stehen beschlagnahmte Gegenstände, darunter ein Dell-Laptop, Sprühdosen und digitale Speichermedien. Einige persönliche Sachen wurden erst Monate nach einer gerichtlichen Anordnung zur Freigabe zurückgegeben.

Der Streit begann, als die Polizei die Wohnungen eines jungen Mannes und einer jungen Frau im Zusammenhang mit Graffiti in Menden durchsuchte. Beamte beschlagnahmten einen Dell-Laptop, Sprühdosen, zwei USB-Sticks und ein Notizbuch. Die junge Frau focht die Durchsuchung an, und das Landgericht Arnsberg gab ihr recht. Ihre Habseligkeiten hätten umgehend zurückgegeben werden müssen.

Auch der Anwalt des jungen Mannes legte Beschwerde ein und erreichte eine ähnliche Entscheidung. Trotz einer Anweisung der Staatsanwaltschaft im vergangenen Sommer, die USB-Sticks und das Notizbuch zurückzugeben, kam die Polizei dieser Aufforderung erst kürzlich nach. Der Dell-Laptop und die Sprühdosen befinden sich jedoch weiterhin in Polizeigewahrsam.

Die Generalstaatsanwaltschaft prüfte den Fall und sah keinen dringenden Handlungsbedarf für sofortige Maßnahmen. Stattdessen wurde festgehalten, dass der zuständige Staatsanwalt die Akten zunächst gründlich hätte prüfen müssen. Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm übt seitdem scharfe Kritik an der Vorgehensweise des Ermittlers und verweist auf Verfahrensmängel.

Öffentliche Stellungnahmen der beiden jungen Menschen liegen nicht vor. Rechtliche Dokumente und offizielle Kritikpunkte bleiben die einzigen verfügbaren Details zu dem Fall.

Die Überprüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft hat Schwächen bei der Durchführung der Ermittlungen offenbart. Gegenstände, die bei den Durchsuchungen sichergestellt wurden, wurden entweder verspätet zurückgegeben oder verbleiben noch bei der Polizei. Der Fall wirft nun Fragen zur Einhaltung rechtlicher Verfahren und zur Aufsicht der Staatsanwaltschaft in Arnsberg auf.

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