15 April 2026, 08:31

Grundsteuer 2026: Vorläufige Bescheide kommen – doch die Endbeträge fehlen noch

Alte Urkunde mit einem Gebäudeabbild, Text und einem Stempel, ähnlich einer Quittung mit dem Gebäude im Hintergrund.

Grundsteuer 2026: Vorläufige Bescheide kommen – doch die Endbeträge fehlen noch

Grundsteuerbescheide für 2026 treffen am 3. Februar 2026 per Post ein – doch die endgültigen Beträge stehen wegen eines laufenden Gerichtsverfahrens noch nicht fest. Mit weiteren Aktualisierungen ist im Laufe des Jahres zu rechnen.

Die vorläufigen Bescheide werden wie geplant am 3. Februar 2026 verschickt. Falls Anpassungen nötig sind, folgen korrigierte Fassungen sofern möglich bereits am 4. Februar 2026. Änderungen, die nach dem 3. Dezember 2025 beantragt werden, können in der ersten Bescheidsrunde jedoch noch nicht berücksichtigt werden.

Hintergrund der Verzögerung ist ein noch ausstehendes Gerichtsurteil, das die endgültigen Steuersätze beeinflussen könnte. Sobald die Entscheidung vorliegt, könnten die angepassten Bewertungen rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Unabhängig davon werden gebührenrelevante Bescheide, die nicht die Grundsteuer betreffen, wie geplant im Februar 2026 versandt.

Hinweis für Bürgerinnen und Bürger: Nach dem 3. Februar 2026 könnte es aufgrund erhöhten Anfrageaufkommens zu längeren Wartezeiten in den Telefonhotlines kommen. Ausführliche Informationen bietet die offizielle Website unter www.ourwebsite/gba.

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Die vorläufigen Bescheide geben Grundstückseigentümern zwar eine erste Orientierung über ihre Steuerlast für 2026, die endgültigen Beträge hängen jedoch vom Gerichtsurteil ab und könnten ab Jahresbeginn gelten. Anwohner werden gebeten, in den kommenden Monaten auf Aktualisierungen und ggf. nachgereichte Bescheide zu achten.

Quelle