Grundsteuer-Urteil erschüttert NRW-Städte: Bochum und Dortmund betroffen
Georgine MansGrundsteuer-Urteil erschüttert NRW-Städte: Bochum und Dortmund betroffen
Verwaltungsgerichtsurteil zu Grundsteuer sorgt für Aufruhr – CDU ruft zur Gelassenheit auf
Solingen – Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgesetzten höheren Steuersätze zur Berechnung der Grundsteuer für gewerbliche Immobilien verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Folglich sind alle darauf basierenden Grundsteuerbescheide rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 4. Dezember 2025. Die Nachricht hat in der „politischen Landschaft Solingens“ für Wirbel gesorgt.
Ein aktuelles Gerichtsurteil in Nordrhein-Westfalen hat eine politische Debatte über die Höhe der Grundsteuer entfacht. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte die erhöhten Abgaben auf gewerbliche Immobilien in mehreren Großstädten für verfassungswidrig. Die Entscheidung löst gemischte Reaktionen aus: Während einige Parteien die Klarstellung begrüßen, mahnen andere zur Vorsicht.
Am 4. Dezember 2025 urteilte das Gelsenkirchener Gericht, dass Städte wie Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen unzulässig hohe Steuersätze für Gewerbeimmobilien festgesetzt hätten. Das Urteil begründet dies mit einem Verstoß gegen den verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz in der Besteuerung.
Die Entscheidung hat bei lokalen Politikern – insbesondere in Solingen – Verunsicherung ausgelöst. Die CDU betont indes, dass vorerst keine unmittelbaren Änderungen zu erwarten seien. Der Fokus bleibe auf der Entlastung der Bürger, während weitere Diskussionen über die Gewerbesteuersätze frühestens 2027 aufgenommen werden sollen.