01 January 2026, 19:49

Gynäkologe klagt gegen katholisches Krankenhaus wegen Abtreibungsverbots

Eine Frau mit einem Baby in den Armen, mit einem hellen Licht im Hintergrund.

Chefarzt vs. Klinik: Anhaltender Streit um Abtreibungsverbot - Gynäkologe klagt gegen katholisches Krankenhaus wegen Abtreibungsverbots

Ein leitender Gynäkologe klagt gegen das strikte Abtreibungsverbot eines katholischen Krankenhauses. Joachim Volz, der in der Einrichtung arbeitet, wirft der Klinikleitung vor, medizinische Ethik, Patientenrechte und deutsches Recht zu missachten. Nach einer ersten Niederlage hat sein Fall nun ein Berufungsgericht erreicht.

Der Konflikt begann, als das von einem katholischen Träger betriebene Krankenhaus Volz untersagte, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen – selbst in medizinisch notwendigen Fällen, etwa bei schweren fetalen Fehlbildungen. Das Verbot erstreckt sich auch auf seine private Praxis; Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen erlaubt. Volz argumentiert, dass die Einschränkungen die ärztliche Entscheidungsfreiheit außer Kraft setzen und die Autonomie der Patientinnen verletzen.

Seine Petition unter dem Titel 'Ich bin Arzt – Meine Hilfe ist keine Sünde!' hat bereits 292.240 Unterstützungsunterschriften gesammelt. Der Fall wurde zunächst vor dem Arbeitsgericht verhandelt, wo Volz unterlag. Doch das Urteil löste öffentliche Empörung aus: Rund 2.000 Demonstranten versammelten sich in Lippstadt am Tag der Verhandlung. Die mündliche Berufungsverhandlung ist nun für den 5. Februar am Landesarbeitsgericht Hamm angesetzt. Der 4. Senat des Sächsischen Verwaltungsgerichts unter der Leitung von Präsidentin Dahlke-Piel wird das Verfahren begleiten. Das Krankenhaus beharrt auf seinem Recht, das Verbot im Rahmen seiner Leitungsbefugnis durchzusetzen, und stellt es als Frage der institutionellen Richtlinien dar.

Die Gerichtsentscheidung wird darüber bestimmen, ob Volz Abbrüche wieder in Einklang mit deutschem Recht durchführen darf. Sollte das Verbot Bestand haben, könnte es einen Präzedenzfall für andere konfessionell gebundene Krankenhäuser schaffen. Das Ergebnis könnte zudem beeinflussen, wie medizinisches Personal künftig mit Konflikten zwischen institutionellen Vorgaben und gesetzlichen Pflichten umgeht.