02 May 2026, 04:31

Inklusionsscheck NRW 2023: Noch bis September Fördergelder sichern

Eine Gruppe von Menschen geht eine Straße entlang und hält ein Banner in der Hand, auf dem "Vielfalt ist eine Tatsache, Inklusion ist eine Wahl" steht, einige tragen Mützen und Schutzbrillen, andere halten Schilder, vor Gebäuden, Bäumen und einem klaren blauen Himmel.

Inklusionsscheck NRW 2023: Noch bis September Fördergelder sichern

Inklusionsscheck NRW: Auch 2023 fördert das Land Projekte für mehr Teilhabe

Das Programm Inklusionsscheck NRW wird 2023 fortgesetzt und bietet Vereinen und lokalen Initiativen die Möglichkeit, sich um eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro zu bewerben. Die vom Land Nordrhein-Westfalen unterstützte Initiative fördert Projekte, die die Inklusion von Menschen mit und ohne Behinderung stärken. Bewerbungen sind noch bis zum 30. September möglich.

Das Programm startete 2019 und hat sich seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. 2022 erreichte es mit über 400 geförderten Projekten und einem Gesamtvolumen von 812.000 Euro einen neuen Höchststand. Zu den unterstützten Vorhaben zählten etwa zwei Projekte des Vereins Special-Fly e.V. in Viersen: ein Schwimmangebot für Menschen mit schweren Mehrfachbehinderungen sowie ein mobiles Snoezelen-Sinnesraum-Projekt.

Gefördert werden vielfältige Formate – von Festen und Ausstellungen über Workshops bis hin zu Publikationen. Ziel ist es, Begegnungen und die gemeinsame Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen zu fördern. Anträge müssen online über die Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.

Der Inklusionsscheck NRW richtet sich gezielt an bürgerschaftliche Initiativen. Durch die finanzielle Unterstützung können lokale Gruppen vor Ort barriereärmere und inklusivere Angebote für alle schaffen.

Auch in der aktuellen Förderrunde 2023 haben Vereine und Organisationen die Chance, ihre Inklusionsarbeit auszubauen. Erfolgreiche Antragsteller erhalten 2.000 Euro für die Umsetzung ihrer Projekte. Einsendeschluss ist der 30. September; über die Vergabe entscheidet das zuständige Landesministerium.

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