16 February 2026, 07:22

Kampf um Anerkennung: Frau klagt wegen psychogener Erblindung vor OVG

Ein altes Daguerreotyp eines Mannes in einem Anzug, der in einem Stuhl sitzt und einen Stock hält, mit einem ernsten Gesichtsausdruck und konzentriertem Blick.

Psychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch - Kampf um Anerkennung: Frau klagt wegen psychogener Erblindung vor OVG

Eine 55-jährige Frau aus dem Kreis Steinfurt klagt gegen die Ablehnung von Schwerbehindertenleistungen wegen einer psychogenen Erblindung. Die Erkrankung, die zu Sehverlust ohne körperliche Schäden an den Augen führt, hat einen jahrelangen Rechtsstreit ausgelöst. Ihr Fall wird nun am 27. Februar 2023 vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen verhandelt.

Die Klägerin hatte zunächst finanzielle Unterstützung sowie einen Schwerbehindertenausweis beantragt, doch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lehnte ihre Anträge ab. Die Begründung war eindeutig: Nach deutschem Recht wird psychogene Erblindung nicht als gleichwertig mit gesetzlicher Blindheit anerkannt. 2018 zog sie vor das Verwaltungsgericht Münster – und unterlag. Das Gericht stellte sogar infrage, ob ihre Erkrankung tatsächlich bestehe oder ob sie übertrieben oder gar vorgetäuscht werde.

Ein Gutachter der Universität Tübingen untersuchte sie später und stellte Widersprüche zwischen ihren geschilderten Symptomen und der messbaren Sehschärfe fest. Die COVID-19-Pandemie verzögerte das Verfahren zusätzlich und verlängerte den Rechtsweg. Unbeirrt legte die Frau Revision beim OVG ein und argumentiert, dass ihr Zustand dennoch als Behinderung anerkannt werden müsse.

Der 12. Senat des OVG hat die Verhandlung für den 27. Februar 2023 angesetzt. Nach der mündlichen Verhandlung wird noch am selben Tag ein Urteil erwartet. Zwar gibt es ähnliche Fälle in anderen Bundesländern – etwa ein laufendes Verfahren in Baden-Württemberg –, doch fehlen bisher übergeordnete Rechtspräzedenzfälle zum Vergleich.

Die Entscheidung des Gerichts wird klären, ob psychogene Erblindung in Deutschland rechtlich als Blindheit gilt. Sollte die Klägerin Erfolg haben, könnte dies einen Präzedenzfall für künftige Anträge auf Schwerbehindertenanerkennung bei funktionellen neurologischen Störungen schaffen. Das Urteil wird unmittelbar nach Abschluss der Verhandlung verkündet.

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