Neue Düsseldorfer Tabelle 2025: Höhere Unterhaltszahlungen ab Januar 2026
Georgine MansMehr Geld für getrennt lebende Kinder - Neue Düsseldorfer Tabelle 2025: Höhere Unterhaltszahlungen ab Januar 2026
Unterhaltszahlungen für Kinder in Deutschland steigen ab dem 1. Januar 2026
Die Sätze für Kindesunterhalt in Deutschland werden zum 1. Januar 2026 angehoben, nachdem die Düsseldorfer Tabelle 2025 aktualisiert wurde. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neuen Richtwerte bekannt gegeben, die sich auf getrennte Familien und Unterhaltsverpflichtungen auswirken. Zu den wichtigsten Änderungen gehören höhere Mindestzahlungen für Kinder sowie neue Schutzregelungen für erwachsene Kinder, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Eltern zu unterstützen.
Nach den überarbeiteten Leitlinien steigt der monatliche Mindestunterhalt für Kinder. Eltern in der niedrigsten Einkommensgruppe (mit einem Nettoeinkommen von bis zu 2.100 Euro) müssen künftig für Kinder bis fünf Jahre 486 Euro, für Sechs- bis Elfjährige 558 Euro und für Jugendliche zwischen zwölf und siebzehn Jahren 653 Euro zahlen. Diese Beträge liegen über den bisherigen Sätzen.
Für erwachsene Kinder, die gesetzlich zum Unterhalt ihrer Eltern verpflichtet sind, wurde ein neuer fester Mindestselbstbehalt von 2.650 Euro eingeführt. Damit bleibt ihnen ein grundlegender Betrag, bevor Unterhaltsansprüche berechnet werden. Auch Großeltern, die ähnlichen Verpflichtungen unterliegen, profitieren von dieser Regelung – nur die Hälfte eines Einkommens, das über diesen Schwellenwert liegt, wird für Unterhaltsforderungen herangezogen. Der monatliche Unterhaltssatz für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern leben, bleibt unverändert bei 990 Euro. Gleichzeitig steigt die Mindestzahlung für erwachsene Kinder in Unterhaltsfällen auf 698 Euro. Höhere Einkommensgruppen werden entsprechend angepasst, während die geschützten Selbstbehalte für unterhaltspflichtige Eltern unverändert bleiben.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und gelten für alle Unterhaltsfälle von Kindern und Enkeln, die sich nach der Düsseldorfer Tabelle 2025 richten. Die Anpassungen sollen die aktuellen Lebenshaltungskosten widerspiegeln und die finanziellen Verantwortungen von Eltern, erwachsenen Kindern und Großeltern in Einklang bringen. Gerichte werden die neuen Werte künftig als Grundlage für die Festsetzung fairer Unterhaltszahlungen heranziehen.