Neuer Cum-Ex-Prozess: 40 Millionen Euro von Ex-Bankchef Olearius gefährdet
Georgine MansCum-Ex: Überprüfung beschlagnahmter mutmaßlicher krimineller Vermögenswerte des Bankers Olearius - Neuer Cum-Ex-Prozess: 40 Millionen Euro von Ex-Bankchef Olearius gefährdet
Ein neuer Rechtsstreit um den Cum-Ex-Skandal, einen der größten Steuerbetrugsfälle Deutschlands, steht bevor. Der Bundesgerichtshof hat ein früheres Urteil gegen Christian Olearius, den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der M.M. Warburg Bank, aufgehoben und damit eine Neuverhandlung in Bonn erzwungen. Zwar wurden die strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn aus gesundheitlichen Gründen fallengelassen, doch die Staatsanwaltschaft strebt nun die Beschlagnahmung von 40 Millionen Euro an, die mit den fragwürdigen Geschäften in Verbindung stehen.
Der Cum-Ex-Skandal drehte sich um komplexe Dividendenstripping-Geschäfte, durch die deutsche Steuerzahler zwischen 2001 und 2011 Milliarden verloren. Die M.M. Warburg Bank spielte unter der Führung von Olearius eine zentrale Rolle bei diesen Transaktionen, die rechtliche Schlupflöcher ausnutzten, um Steuern mehrfach auf dieselben Aktien zurückzuerstatten. Es folgten behördliche Ermittlungen, hohe Strafen und ein Führungswechsel, der die Compliance-Strukturen der Bank grundlegend reformierte.
Das Landgericht Bonn hatte bereits über den Fall Olearius entschieden, doch der Bundesgerichtshof kippte dieses Urteil. Die Aufhebung bedeutet, dass das Gericht nun erneut prüfen muss, ob die umstrittenen 40 Millionen Euro aus illegalen Gewinnen stammen. Olearius selbst wird jedoch nicht an den neuen Verhandlungen teilnehmen müssen.
Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen schweren Steuerbetrugs gegen ihn waren endgültig eingestellt worden – begründet mit seinem Gesundheitszustand. Dennoch bleibt die Frage seiner finanziellen Haftung ungeklärt, sodass der Konfiskationsantrag zur letzten juristischen Hürde in diesem langjährigen Verfahren wird.
Die anstehende Verhandlung wird entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft die 40 Millionen Euro von Olearius zurückfordern kann. Das Ergebnis wird ein weiteres Kapitel in den Nachwehen des Cum-Ex-Skandals schreiben, der systemische Schwächen in der deutschen Steueraufsicht offenlegte. Unabhängig vom Ausgang sind keine weiteren strafrechtlichen Schritte gegen Olearius zu erwarten.






