14 April 2026, 06:32

Neues Rodungsverbot ab März 2026: Was Gartenbesitzer jetzt wissen müssen

Plakat für Hedge Lawn Nurseries in Roanoke, Virginia, mit Bäumen, Pflanzen, einem Weg und Himmel, sowie dem Text "Hedge Lawn Nurseries Route No. 2" unten.

Neues Rodungsverbot ab März 2026: Was Gartenbesitzer jetzt wissen müssen

Ab 1. März 2026 gilt bundesweit ein Rodungsverbot für Bäume und Sträucher

Die neuen Vorschriften sollen brütende Vögel, Insekten und andere Wildtiere in ihrer empfindlichsten Phase schützen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Die gesetzliche Schutzfrist erstreckt sich vom 1. März bis zum 30. September 2026. In diesem Zeitraum ist es verboten, Bäume außerhalb von Wäldern, Hecken, lebende Zäune oder andere Gehölze zu fällen, auf den Stock zu setzen oder zu entfernen. Bis zum 28. Februar 2026 dürfen Anwohner*innen ihre Pflanzen noch zurückschneiden, bevor die Regelungen in Kraft treten.

Ziel des Verbots ist es, Wildtiere zu schützen, die auf Bäume und Sträucher als Lebensraum angewiesen sind. Allerdings gibt es Ausnahmen: Zulässig bleiben Eingriffe nach §15 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie geringfügige Vegetationsbeseitigungen für genehmigte Bauvorhaben. Auch behördliche Maßnahmen, Maßnahmen im öffentlichen Interesse oder Arbeiten zur Verkehrssicherheit können unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden – vorausgesetzt, die zuständige Behörde hat vorher zugestimmt.

Selbst außerhalb der Schutzzeit können größere Rückschnittarbeiten oder das Fällen alter Bäume eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern. Die Untere Naturschutzbehörde rät Anwohner*innen, sich vor geplanten Arbeiten zu erkundigen. Eine vorab gemeldete Maßnahme stellt sicher, dass alle Vorgaben eingehalten werden und gegebenenfalls eine Ausnahme greift.

Die neuen Regelungen stärken den Artenschutz, lassen aber in begründeten Fällen Spielraum für notwendige Eingriffe. Wer Bäume oder Sträucher bearbeiten möchte, sollte sich vorab bei der örtlichen Behörde informieren. Ohne Genehmigung drohen bei Verstößen Strafen.

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