NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – freiwillige Verlängerung geplant
Dragan ZimmerRichter in NRW können länger arbeiten - NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – freiwillige Verlängerung geplant
Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald zwei Jahre länger arbeiten als bisher vorgesehen. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der freiwillige Dienstzeitverlängerungen bis zum 69. Lebensjahr ermöglicht. Behördenvertreter begründen die Änderung damit, dass so erfahrene Juristen länger im System gehalten werden könnten.
Aktuell müssen Richter in NRW mit 67 Jahren in den Ruhestand treten. Anders als in einigen anderen Bundesländern sind freiwillige Verlängerungen nach den geltenden Regelungen nicht zulässig. Diese starre Altersgrenze hat Reformforderungen ausgelöst, da Abgeordnete argumentieren, dass mehr Flexibilität die Belastung der Gerichte verringern könnte.
Anfang Juli hatte der Landtag die Regierung aufgefordert, Änderungen am Landesrichtergesetz vorzuschlagen. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) unterstützte den Vorstoß und betonte den Fachwissen-Schatz, den ältere Richter in komplexe Verfahren einbringen. Die Landesregierung hat nun einen fertigen Gesetzentwurf vorgelegt, der in Kürze im Parlament beraten werden soll.
Wird das Gesetz verabschiedet, können Richter künftig selbst entscheiden, ob sie bis zum 69. Lebensjahr im Amt bleiben. Befürworter sehen darin eine größere Anpassungsfähigkeit des Justizsystems – besonders in Phasen hoher Arbeitsbelastung oder Personalengpässe.
Die geplante Neuregelung würde einen Bruch mit der bisherigen starren Altersgrenze bedeuten. Richter, die sich für eine Verlängerung entscheiden, könnten bis zu ihrem 69. Geburtstag im Dienst bleiben. Bevor die Änderung in Kraft tritt, muss der Entwurf jedoch noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.






