NRW verschärft Beteiligungsregeln für Windkraft – oder drohen hohe Strafen
Ignaz KreuselNRW verschärft Beteiligungsregeln für Windkraft – oder drohen hohe Strafen
Nordrhein-Westfalen gehörte zu den ersten deutschen Bundesländern, die eigene Regelungen für die kommunale Beteiligung an Erneuerbare-Energien-Projekten einführten. Das Land schreibt eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden an Windkraftanlagen vor, nicht jedoch bei Photovoltaikanlagen.
Die Verordnung in Nordrhein-Westfalen verpflichtet Betreiber, Gewinne mit den örtlichen Kommunen zu teilen. Bei Nichteinhaltung droht eine Strafe von 0,8 Cent pro erzeugter Kilowattstunde. Diese Sanktion greift jedoch nur, wenn keine Beteiligungsvereinbarung besteht und Ersatzverpflichtungen nicht erfüllt werden.
Viele andere Bundesländer sind einem ähnlichen Ansatz gefolgt, der sich auf Paragraf 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stützt. Dieser sieht eine standardmäßige Ausgleichszahlung von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde vor – rechtlich jedoch als freiwillige Abgabe eingestuft. Einige Länder haben inzwischen höhere verpflichtende Zahlungen für Standortgemeinden eingeführt.
Die neuen Gesetze erhöhen die Komplexität für Betreiber. Fehler in Berechnungen oder rechtlich unsichere Verträge können finanzielle und juristische Risiken nach sich ziehen. Die Software opti.node des Unternehmens Node Energy unterstützt die automatisierte Vertragsverwaltung und Abrechnung für rund 2.800 Anlagen unter diesen Regelungen. CEO Matthias Karger betont, dass die automatisierte Fristenüberwachung das Risiko von Fehlern und versäumten Anträgen verringert.
Betreiber in Nordrhein-Westfalen müssen mit Strafen rechnen, wenn sie die kommunalen Beteiligungsregeln nicht einhalten. Der Ansatz des Landes weicht dabei von den bundesweiten Richtlinien ab, die die 0,2-Cent-Abgabe als freiwillig behandeln. Immer mehr Regionen führen nun strengere lokale Vorschriften ein, was die administrative Belastung für Energieerzeuger weiter erhöht.
