27 June 2026, 06:24

NRW will Wasserrecht ändern – für mehr schwimmende Solarparks auf Seen

Bundesratsinitiative für mehr schwimmende Photovoltaik

NRW will Wasserrecht ändern – für mehr schwimmende Solarparks auf Seen

Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen des nationalen Wasserrechts, um schwimmende Solarparks zu fördern

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Das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich für eine Lockerung der bundesweiten Wassergesetze ein, um den Ausbau schwimmender Solaranlagen zu erleichtern. Die Landesregierung hat formelle Vorschläge eingereicht, die die aktuellen Beschränkungen für die Bebauung von Gewässerflächen mit Solarmodulen aufweichen sollen. Behördenvertreter argumentieren, dass die geltenden Regelungen zu starr seien und den Fortschritt im Bereich der erneuerbaren Energien behinderten.

Im Januar hatte der Erneuerbare-Energien-Landesverband Nordrhein-Westfalen seine Empfehlungen an Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) übermittelt. Der Verband forderte Änderungen an Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes, der schwimmende Solaranlagen derzeit auf maximal 15 Prozent der Gewässerfläche begrenzt. Zudem schreibt das Gesetz einen 40 Meter breiten Pufferstreifen zum Ufer vor.

Der Landesantrag sieht vor, diese Deckelungsgrenzen zu erhöhen und flexible Ausnahmen für bestimmte Seen und Stauseen zuzulassen. Die aktuellen pauschalen Vorgaben seien nicht immer ökologisch sinnvoll und schüfen unnötige Hürden für Projektentwickler, heißt es zur Begründung. Minister Krischer betonte insbesondere die Niederrhein-Region als idealen Standort für großflächige schwimmende Photovoltaik-Projekte.

Nordrhein-Westfalen betreibt bereits sechs schwimmende Solarparks, darunter eine 5,6-Megawatt-Anlage in Bislich. Trotz dieser ersten Erfolge bremsen die strengen bundesweiten Vorgaben jedoch die weitere Expansion aus. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, den Bau solcher Anlagen in ganz Deutschland zu vereinfachen. Sollten sie umgesetzt werden, könnten sie zu mehr Projekten wie dem in Bislich führen und die Kapazitäten für erneuerbare Energien im Land steigern. Die Bundesregierung wird die Empfehlungen nun prüfen und über mögliche Gesetzesanpassungen entscheiden.

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