NRW-Zoff um KI-Schulungen: Datenschützerin wirft Landesregierung Regelbruch vor
Ignaz KreuselNRW-Zoff um KI-Schulungen: Datenschützerin wirft Landesregierung Regelbruch vor
In Nordrhein-Westfalen ist ein Streit über Datenschutzbestimmungen entbrannt, nachdem das Land ein KI-Schulungsprogramm für Lehrkräfte gestartet hatte – ohne vorher die eigene Datenschutzbehörde zu konsultieren. Ministerpräsident Hendrik Wüst stellte öffentlich die Notwendigkeit einer unabhängigen Kontrollinstanz infrage und löste damit Kritik von Beamten und Abgeordneten aus. Die Auseinandersetzung kommt zu einer Zeit, in der andere Bundesländer Microsoft-Produkte an Schulen wegen anhaltender Bedenken im Zusammenhang mit der DSGVO einschränken.
Der Konflikt begann, als Nordrhein-Westfalen die Initiative "AI-Skilling.NRW" in Zusammenarbeit mit Microsoft vorstellte, mit dem Ziel, bis zu 200.000 Lehrkräfte im Bereich künstliche Intelligenz zu schulen. Das Land hatte zuvor keine Zustimmung von Bettina Gayk eingeholt, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Gayk wies später die Vorwürfe Wüsts zurück und betonte, dass Datenschutzbehörden eine entscheidende Rolle bei der Wahrung des Rechtsstaats spielten.
Wüst argumentierte, zu strenge Datenschutzregeln könnten "staatliches Handeln lähmen" und forderte, Gesetze stärker nach ihrem eigentlichen Zweck auszulegen. Zur Untermauerung seiner Position führte er ein Beispiel aus dem Bildungsbereich an. Gayk entgegnete jedoch, Datenschutz dürfe nicht pauschal als Hindernis für Sicherheit oder Verwaltung dargestellt werden. Sie unterstrich die Notwendigkeit eines verhältnismäßigen Einsatzes staatlicher Befugnisse.
Die Debatte ist Teil eines bundesweiten Trends. Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern hatte zuvor festgestellt, dass Microsoft 365 in öffentlichen Einrichtungen die DSGVO-Anforderungen nicht erfülle. Als Reaktion darauf hat Schleswig-Holstein Microsoft-Produkte an Schulen weitgehend durch Alternativen wie LibreOffice ersetzt – in 80 Prozent der Arbeitsplätze ist die Umstellung bereits abgeschlossen. Nordrhein-Westfalen hingegen erlaubte die weitere Nutzung von Microsoft-Tools, stützte sich dabei aber auf interne Prüfungen und zusätzliche vertragliche Klauseln. Gayk präzisierte später, dass unter diesen Bedingungen die Einhaltung des Datenschutzrechts nicht nachweisbar sei.
Auf Bundesebene hatte die Ministerpräsidentenkonferenz erwogen, die Landesdatenschutzbeauftragten abzuschaffen, verzichtete jedoch wegen rechtlicher Hürden durch das EU-Recht auf eine Umsetzung. Der SPD-Abgeordnete Hartmut Ganzke kritisierte die Pläne scharf und verglich sie mit der Idee, "den Türsteher zu feuern, weil die Schlange zu lang ist". Zudem verwies er auf eine zunehmende Zahl von Bürgerbeschwerden über den Umgang mit Daten.
Der Konflikt verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen digitaler Innovation und Datenschutz an deutschen Schulen. Während Nordrhein-Westfalen sein KI-Schulungsprogramm ohne formelle Freigabe vorantreibt, setzen andere Bundesländer strengere Maßnahmen gegen Microsoft-Produkte durch. Rechtliche Vorgaben der EU verhindern derzeit größere Änderungen bei der Datenschutzaufsicht, sodass die Debatte vorerst ungelöst bleibt.






