23 December 2025, 20:56

POL-PB: Minderjähriger bei Unfall verletzt

Eine Person in einem Fahrzeug auf einer Straße, mit Bäumen, Gras und Himmel links, einem Verkehrskegel und einem Wasserzeichen in der rechten unteren Ecke.

POL-PB: Minderjähriger bei Unfall verletzt

16-Jähriger ohne Führerschein rastet mit VW Passat in Laterne und Mauern – Mitfahrer flüchtig

In der Nacht von Samstag auf Sonntag verunglückte ein 16-jähriger Fahreranfänger ohne Führerschein in Bad Wünnenberg-Haaren mit einem VW Passat. Das Fahrzeug prallte in der Nähe der Brockensklee-Straße gegen eine Straßenlaterne und angrenzende Mauern, wobei es schwer beschädigt wurde. Der Fahrer zog sich Verletzungen zu. Die Behörden fahnden nun nach einem zweiten Insassen, der sich vom Unfallort entfernte.

Der Unfall ereignete sich, als der Jugendliche in einer Linkskurve die Kontrolle über den Wagen verlor. Das Auto kollidierte mit der Laterne und den umliegenden Mauern, wobei ein Sachschaden von schätzungsweise 8.000 Euro entstand. Der minderjährige Fahrer, der nicht berechtigt war, ein Kraftfahrzeug zu führen, erlitt leichte Verletzungen und wurde zur Behandlung ins Paderborner Krankenhaus gebracht.

Da der Verdacht auf Drogenkonsum besteht, entnahmen die Beamten dem 16-Jährigen eine Blutprobe. Ihm drohen nun Anklagen wegen unbefugter Fahrzeugbenutzung. Zum Zeitpunkt des Unfalls befand sich eine zweite Person im Auto – ein etwa 1,80 bis 1,85 Meter großer Mann. Augenzeugen beschreiben ihn als 15- oder 16-jährigen Jugendlichen mit dunklen Haaren und einer schwarzen Jacke mit roten Applikationen. Der Unbekannte flüchtete vom Unfallort und konnte bisher nicht ermittelt werden. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Hinweise zum Unfallhergang oder zum Verbleib des Gesuchten.

Die Ermittlungen dauern an, während die Beamten versuchen, die Identität des Mitfahrers zu klären. In den kommenden Tagen werden die Ergebnisse der Blutuntersuchung sowie das genaue Ausmaß der Vorwürfe feststehen. Personen, die Angaben zum Unfall oder zum flüchtigen Insassen machen können, werden aufgefordert, sich bei der örtlichen Polizei zu melden.