Rheinisch-Bergischer Kreis reformiert Rettungsdienste für mehr Sicherheit und Effizienz
Ignaz KreuselRheinisch-Bergischer Kreis reformiert Rettungsdienste für mehr Sicherheit und Effizienz
Rheinisch-Bergischer Kreis reformiert Rettungsdienste: Zwei eigenständige Abteilungen für mehr Effizienz
Der Rheinisch-Bergische Kreis hat seine Rettungsdienste in zwei eigenständige Fachbereiche umstrukturiert. Ziel der Neuordnung ist es, die Reaktion auf Extremwetterlagen und neue zivile Bedrohungsszenarien zu verbessern. Gleichzeitig sollen die Änderungen an die landesrechtlichen Vorgaben für Notfallversorgung und Brandschutz angepasst werden.
Im Rahmen der Umstrukturierung wurden die Rettungskräfte auf zwei Einheiten aufgeteilt: Der Fachbereich 38 übernimmt künftig den Rettungsdienst und die Leitstellenkoordination, während der Fachbereich 37 für Brandschutz und Katastrophenabwehr zuständig ist. Beide Bereiche agieren nun unter eigener Leitung.
Den Fachbereich 38 führen der Verwaltungsfachmann Thomas Hagen und der Ärztliche Leiter Rettungsdienst, Dr. Florian Breuer. Ihre Prioritäten liegen in der Standardisierung der notfallmedizinischen Versorgung sowie in der Optimierung der Einsatzabwicklung. Der Fachbereich 37 konzentriert sich hingegen auf die Brandbekämpfung, das Katastrophenmanagement und die Zusammenarbeit mit den örtlichen Freiwilligen Feuerwehren. Die Leitung übernimmt Kreisbrandmeister Manuel Packhäuser, der zudem die Vernetzung mit Hilfsorganisationen ausbauen und schnellere Reaktionen bei Großschadenslagen sicherstellen soll.
Die Neuordnung folgt den gesetzlichen Rahmenbedingungen Nordrhein-Westfalens, die zwischen Rettungsdienst und Brandschutz als eigenständige Aufgabenbereiche unterscheiden. Die Verantwortlichen erwarten, dass die neue Struktur besser auf Herausforderungen wie klimabedingte Extremereignisse und sich wandelnde Risiken für die öffentliche Sicherheit reagieren kann.
Mit den beiden spezialisierten Fachbereichen sind die Rettungskräfte des Rheinisch-Bergischen Kreises nun klar aufgeteilt: von der medizinischen Notfallversorgung und Einsatzsteuerung bis hin zu Brandbekämpfung und Katastrophenschutz. Die Reform soll die Effizienz steigern und den wachsenden Anforderungen an die öffentliche Sicherheit gerecht werden.