Schärfere Regeln für Elektroschrott: Was sich bei Batterien und Geräten ändert
Gordon AdlerSchärfere Regeln für Elektroschrott: Was sich bei Batterien und Geräten ändert
Neue Regeln für die Entsorgung von Elektrogeräten und Batterien in Deutschland in Kraft getreten
In ganz Deutschland gelten seit diesem Jahr verschärfte Vorschriften für das Recycling von Elektrogeräten und Batterien. Die Änderungen sollen Brandrisiken verringern und die Sammlung sicherer machen. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) passen ihre Dienstleistungen bereits an die aktualisierten Gesetze an.
Ab sofort müssen alle Annahmestellen für Elektrogeräte ein einheitliches Symbol tragen: „Rücknahme von Elektroaltgeräten“. Die Maßnahme ist Teil einer umfassenden Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), das die Öffentlichkeitsarbeit stärken und die Recyclingquoten erhöhen soll.
Auch für den Handel gelten nun strengere Auflagen. Händler, die Batterien für E-Bikes oder E-Scooter verkaufen, müssen gebrauchte Exemplare kostenlos zurücknehmen – selbst wenn Kunden kein neues Produkt erwerben. Diese Pflicht schreibt das überarbeitete Batteriegesetz (BattG) vor, das zudem die Annahme alter Elektrogeräte regelt. In Münster werden bis Mitte Februar rund 50 Sammelcontainer für Kleingeräte abgebaut. Die awm warnt die Bürger, diese Behälter ab sofort nicht mehr zu nutzen. Defekte Kleingeräte müssen stattdessen direkt an Mitarbeitende in den Recyclinghöfen abgegeben oder im Handel zurückgegeben werden. Große Geräte können weiterhin an den vorgesehenen Stellen abgestellt werden, allerdings müssen Verbraucher zuvor Batterien, Leuchtmittel und Akkus entfernen.
Ab dem 1. Januar 2026 ist auf allen öffentlichen Wertstoffhöfen in Deutschland geschultes Personal für die Vorsortierung von Elektroschrott verantwortlich – eine Eigenvorsortierung durch Bürger ist dann nicht mehr erlaubt. Bis dahin nehmen die zehn Münsteraner Recyclinghöfe (mit Ausnahme von Kinderhaus aufgrund räumlicher Beschränkungen) Kleingeräte an speziellen Annahmetischen entgegen. Zudem können Bürger dort bis zu drei Altbatterien von Leicht-Elektrofahrzeugen kostenlos abgeben.
Die Neuregelungen sorgen für eine sicherere Handhabung von Elektroschrott und schaffen klare Vorgaben für Händler und Sammelstellen. Münsteraner müssen defekte Kleingeräte künftig an betreuten Annahmestellen abgeben, statt sie in Containern zu entsorgen. Die Umstellung soll Brandgefahren beim Transport minimieren und die Recycling-Effizienz bundesweit steigern.