07 June 2026, 12:25

Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Änderungen – doch Missbrauch erschüttert das System

Standesaemter sollen Missbrauch stoppen

Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Änderungen – doch Missbrauch erschüttert das System

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 haben in Deutschland über 25.000 Menschen ihr Geschlecht rechtlich ändern lassen. Das von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz ermöglicht es Personen, ihre Eintragungen allein durch eine einfache Erklärung anpassen zu lassen – ohne Gutachten oder Fachstellen. Doch jüngste Fälle von Missbrauch haben nun Forderungen nach einer Reform laut werden lassen.

Die unkomplizierte Regelung hat zu unerwarteten Folgen geführt. Ein viel beachteter Fall betraf den Neonazi Sven Liebich, der seinen Namen und sein Geschlecht offiziell in Marla-Svenja Liebich ändern ließ. Medienberichten zufolge geschah dies mit dem Ziel, eine mögliche Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen anzutreten. Allerdings garantiert selbst eine erschlichene Geschlechtsänderung nicht automatisch den gewünschten Effekt – etwa die Unterbringung in einer bestimmten Haftanstalt.

Auch in Nordrhein-Westfalen versuchte eine Polizistin, ihr Geschlecht ändern zu lassen, angeblich um bessere Aufstiegschancen zu erhalten. Der Versuch scheiterte, doch der Vorfall unterstrich die Befürchtungen vor systematischem Missbrauch.

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Nun schlagen drei Ministerinnen Reformen vor, um „offensichtlichen Missbrauch“ des Systems einzudämmen. Ihr Entwurf sieht vor, Standesämtern die Befugnis zu geben, Geschlechtsänderungen in klaren Missbrauchsfällen abzulehnen und diese an ein Gericht oder eine „zentrale Prüfstelle“ zu verweisen. Bisher erlaubt das Gesetz solche Ablehnungen nicht ausdrücklich. Die Ministerinnen argumentieren, die Änderung stärke das öffentliche Vertrauen, ohne das Prinzip der Selbstbestimmung zu schwächen.

Bis Ende 2025 hatten bereits mehr als 25.000 Menschen das neue Gesetz genutzt, um ihre Geschlechtseintragungen anpassen zu lassen. Die geplanten Nachbesserungen zielen darauf ab, Schlupflöcher zu schließen, ohne das Selbstbestimmungsgesetz in seinem Kern anzutasten. Sollten die Änderungen beschlossen werden, erhielten Standesämter begrenzte Möglichkeiten, verdächtige Fälle zu blockieren. Der Kompromissvorschlag der Ministerinnen sucht einen Ausgleich zwischen Selbstbestimmung und dem Schutz vor Ausnutzung.

Quelle