13 February 2026, 07:31

Solingen beschränkt Grillen: Neue Regeln für Naturschutz und Brandschutz

Ein Park mit Topfpflanzen und Bäumen, umgeben von Straßenlaternen, Schmuckelementen und Grills, mit einem bewölkten Himmel im Hintergrund.

Solingen beschränkt Grillen: Neue Regeln für Naturschutz und Brandschutz

Solingen führt neue Grillverordnung ein: Ausgleich zwischen Freizeitspaß, Naturschutz und Brandschutz

Solingen bereitet eine neue Grillverordnung vor, die das Grillen im Freien mit dem Schutz der Natur und der Brandprävention in Einklang bringen soll. Künftig wird das Grillen nur noch in ausgewiesenen Zonen erlaubt sein, während in sensiblen Gebieten wie dem Engelsberger Hof strengere Auflagen gelten. Die Stadtverwaltung plant, die Änderungen bis zum Frühjahr abzuschließen – vorausgesetzt, die politischen Beratungen in den kommenden Wochen verlaufen wie vorgesehen.

Die überarbeiteten Regelungen erlauben das Grillen grundsätzlich, knüpfen dies jedoch an klarere Vorgaben. Erlaubt sein wird es ausschließlich in offiziell markierten Bereichen, wobei verbindliche Bestimmungen zu Öffnungszeiten, Grillarten und baulichen Standards gelten. Bei einer Waldbrandgefahrenstufe 4 tritt ein vollständiges Grillverbot in Kraft.

Aktuell prüft die Stadtverwaltung mögliche Grillstandorte in ganz Solingen. Die endgültige Auswahl der Flächen obliegt den Bezirksvertretungen, konkrete Standorte stehen jedoch noch nicht fest. Am Engelsberger Hof entstehen stattdessen neue Picknickbereiche, um gesellige Zusammenkünfte – allerdings ohne Grillen – zu fördern. Begründet wird dies mit der Nutzung als Spielbereich für Kinder und der Nähe zum geschützten Naturschutzgebiet Ohligser Heide.

Für die Umsetzung der Regeln ist das Ordnungsamt Solingen zuständig, das regelmäßige Kontrollen durchführen wird. Verstöße gegen die neuen Vorschriften werden sanktioniert, um die Einhaltung zu sichern und gleichzeitig verantwortungsvolles Grillen zu ermöglichen.

Ziel der Verordnung ist es, den Freizeitgenuss der Bürger mit ökologischen und sicherheitstechnischen Belangen zu vereinen. Nach der Verabschiedung soll sie im Frühjahr in Kraft treten – mit klar abgegrenzten Grillzonen und eindeutigen Nutzungsregeln. Wer sich daran hält, kann weiterhin ungestört grillen, während Regelverstöße Konsequenzen nach sich ziehen.