08 June 2026, 02:23

Stadtrat in NRW: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung gescheitert

Stadtverwaltung lehnt Einwände gegen Berechnung der Sitzverteilung ab

Stadtrat in NRW: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung gescheitert

Drei Einsprüche gegen die Sitzverteilung im Stadtrat einer nordrhein-westfälischen Kommune sind von der örtlichen Verwaltung zurückgewiesen worden. Die Beschwerden, eingereicht von Mitgliedern des Wahlausschusses sowie einer AfD-Vertreterin, stellten die Fairness der Berechnungsmethode infrage. Die Behörden bestätigten nun, dass den Einsprüchen die rechtliche Grundlage fehle.

Die Einsprüche waren von den Wahlausschussmitgliedern Michael Kirbach und Anissa Saysay sowie dem Sprecher des AfD-Stadtverbandes, Bodo Gilz, eingereicht worden. Alle drei argumentierten, das mathematische Verfahren zur Ermittlung der Sitzverteilung sei fehlerhaft. Sie forderten eine Überprüfung der Zuweisungsmethode.

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Die Stadtverwaltung prüfte die Vorwürfe, kam jedoch zu dem Schluss, dass sie unbegründet seien. Laut den Beamten stützten sich die Einsprechenden auf Satzungen, die für die Berechnung der Sitzverteilung nicht relevant seien. Das Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen ermöglicht es Wählern oder Parteien, Wahlergebnisse innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe anzufechten, falls sie Fehler vermuten.

Der Wahlprüfungsausschuss, der für die erste Prüfung zuständig ist, wird seine Bewertung aufnehmen, sobald der neue Rat seine konstituierende Sitzung abgehalten hat. Nach dieser Prüfung entscheidet der gesamte Rat, ob die Einsprüche stattgegeben oder abgelehnt werden.

Die Entscheidung der Verwaltung bedeutet, dass die aktuelle Sitzverteilung vorerst Bestand hat. Der neue Rat wird die Einsprüche nun prüfen, bevor eine endgültige Entscheidung fällt. Werden die Einsprüche abgewiesen, bleibt die bestehende Verteilung der Sitze unverändert.

Quelle