06 April 2026, 18:31

Steuerberater veruntreut 165.000 Euro aus Schulförderverein – Bewährung statt Haft

Liniengraph, der die Anzahl der Insolvenzfälle in den Vereinigten Staaten von 1995 bis 2011 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Steuerberater veruntreut Geld aus Förderverein einer Grundschule - Steuerberater veruntreut 165.000 Euro aus Schulförderverein – Bewährung statt Haft

Ein selbstständiger Steuerberater ist wegen Untreue an einem Förderverein einer Grundschule zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Düsseldorf urteilte, nachdem der Angeklagte gestand, zwischen 2021 und 2022 fast 165.000 Euro auf sein privates Konto überwiesen zu haben. Zunächst legte er gegen das Urteil Berufung ein, zog diese später jedoch zurück und akzeptierte die Bewährungsstrafe.

Der Beschuldigte, der seit 2017 als Kassenprüfer des Vereins fungierte, verfügte über uneingeschränkten Zugriff auf dessen Bankkonto. Innerhalb von zwei Jahren überwies er Beträge zwischen 1.000 und 12.000 Euro auf sein eigenes Konto. Zudem behielt er 19.000 Euro in bar ein, die er statt für den Verein in Kryptowährungen investierte.

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Nach Einleitung des Strafverfahrens erstattete der Berater die veruntreuten Gelder zurück. Sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft werteten dies jedoch nicht als Beleg für gute Absichten. Als Teil seiner Bewährungsauflagen muss er nun weitere 5.000 Euro an die Schulfördergruppe zahlen.

Das Verfahren endete mit dem Verzicht des Angeklagten auf seine Berufung, wodurch die vom Gericht verhängte Bewährungsstrafe rechtskräftig wurde. Die Strafe umfasst neben Bewährungsauflagen auch die Zahlung von 5.000 Euro an den betroffenen Verein. Trotz Geständnisses und Rückerstattung bestätigte das Gericht das Urteil. Damit ist das juristische Verfahren um die veruntreuten Mittel abgeschlossen.

Quelle