15 February 2026, 13:12

Steuerfahnder nehmen Influencer in NRW und Bayern ins Visier

Ein Schwarz-Weiß-Foto eines Steuerformulars mit Text und Zahlen, das in einem Foto Rahmen angezeigt wird.

Steuerfahnder nehmen Influencer in NRW und Bayern ins Visier

Steuerbehörden in Deutschland verschärfen Kontrollen bei Influencern

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Für die Jahre 2024 und 2025 prüfen die Finanzämter rund 60.000 Datensätze von Social-Media-Schöpfern – mit besonderem Fokus auf Nordrhein-Westfalen (NRW). Dort stehen etwa 7.000 Influencer unter Beobachtung, darunter 6.000 Datensätze und über 200 laufende Verfahren. Auch Bayern hat in den vergangenen Jahren ähnliche Ermittlungen vorangetrieben.

In NRW müssen Influencer ihr Gewerbe anmelden, sobald sie regelmäßige Einnahmen erzielen. Allerdings fällt erst ab einem Jahresumsatz von 24.500 Euro Gewerbesteuer an. Zu versteuernde Einkünfte umfassen unter anderem Zahlungen für Werbekooperationen, Merchandise-Verkäufe und Provisionen aus Affiliate-Marketing.

Auch Sachleistungen sind steuerpflichtig Kostenlose Produkte, Einladungen zu Events oder Geschenke, die Influencer behalten, gelten als steuerpflichtiges Einkommen – bewertet zum üblichen Verkaufspreis. Selbst unentgeltlich erhaltene Dienstleistungen müssen zum Marktwert angegeben werden.

Betriebsausgaben wie Equipment oder Reisen können die Steuerlast mindern – allerdings nur mit entsprechenden Belegen. Alle Unterlagen müssen für mögliche Steuerprüfungen aufbewahrt werden. Die Steuererklärung ist bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig, sofern kein Steuerberater eingeschaltet wird.

Absicht reicht für strengere Prüfungen Die Behörden untersuchen, ob Influencer beabsichtigen, mehr einzunehmen als auszugeben. Schon dieser Verdacht kann eine genauere Überprüfung der Finanzen auslösen.

Die verschärften Kontrollen bedeuten für Influencer in ganz Deutschland strengere Meldepflichten. Besonders in NRW und Bayern häufen sich bereits die Steuerprüfungen. Wer Einnahmen – ob in bar oder als Sachleistungen – nicht deklariert, riskiert Strafzahlungen oder Nachforderungen.