Stichwahl in Düren: Wann, wo und wie Sie am 28. September 2025 wählen können
Ignaz KreuselStichwahl in Düren: Wann, wo und wie Sie am 28. September 2025 wählen können
Stichwahl für Dürens Landrat findet am 28. September 2025 statt
Wahlberechtigte, die für die Wahl am 14. September eine Benachrichtigung erhalten haben, können diese auch für die Stichwahl nutzen. Die Abstimmung ist sowohl per Briefwahl als auch vor Ort möglich – mit klaren Fristen und Vorgaben.
Wer bereits für die erste Wahl Briefwahl beantragt hatte, erhält die Unterlagen für die Stichwahl automatisch. Neue Anträge können noch bis Freitag, den 26. September, 15:00 Uhr, gestellt werden – online per QR-Code, schriftlich oder über die offizielle Website der Stadt Düren.
Briefwähler müssen persönliche Angaben, eine Unterschrift sowie die korrekte Rücksendeadresse angeben. Familien oder Ehepaare können gemeinsam antragen, doch für jeden Wahlberechtigten sind eigene Daten und eine Unterschrift erforderlich. Wer bis Anfang nächster Woche keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, sollte sich umgehend an das Wahlamt Düren wenden.
Für die Wahl vor Ort bleiben die Wahllokale dieselben wie am 14. September. Zur Stimmabgabe ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Weitere Informationen zu beiden Wahlverfahren gibt es auf der Website der Stadt.
Das Wahlamt steht zudem für Rückfragen zum Ablauf zur Verfügung.
Die Stichwahl entscheidet über den nächsten Landrat des Kreises Düren. Bis zum 26. September können Bürger Briefwahl beantragen, während die Wahl vor Ort wie im ersten Durchgang abläuft. Offizielle Hinweise und Unterstützung bietet das Wahlamt sowie die Online-Ressourcen der Stadt.
