Streit um Hofeigenschaft: Gericht setzt neuen Streitwert von 81.285 Euro fest
Georgine MansStreit um Hofeigenschaft: Gericht setzt neuen Streitwert von 81.285 Euro fest
Ein Landwirt hat rechtliche Schritte eingeleitet, um die Hofeigenschaft nach der Höfeordnung aufheben zu lassen. Der Fall gelangte nach einem Streit über den Streitwert von 14.000 Euro vor das Oberlandesgericht. Zunächst hatte das zuständige Amtsgericht diesen Wert festgesetzt.
Das Oberlandesgericht prüfte den Fall nach einer Beschwerde des Landesrechnungshofs. Dieser hatte einen Streitwert von 185.400 Euro gefordert, doch das Gericht wies diesen Antrag zurück. Stattdessen entschied es, dass der korrekte Streitwert bei 81.285 Euro liege.
Die Entscheidung stützte sich auf § 36 des Gerichts- und Notarkostengesetzes, das den Streitwert an den Marktpreis und nicht an den Einheitswert knüpft. Allerdings legte das Gericht nur 10 Prozent des Marktwerts zugrunde und begründete dies mit dem geringen Verwaltungsaufwand. Zudem verwies es darauf, dass mit dem Grundstück verbundene Verbindlichkeiten diesen Streitwert in manchen Fällen weiter mindern könnten.
Während des Verfahrens räumte das Gericht ein, dass in der Rechtsprechung weiterhin Uneinigkeit über die Berechnung von Streitwerten in solchen Fällen besteht. Dennoch bestätigte es sein Urteil und wies die Beschwerde des Rechnungshofs als unbegründet ab.
Mit seiner Entscheidung setzt das Oberlandesgericht den Streitwert für die Aufhebung der Hofeigenschaft auf 81.285 Euro fest. Dieses Ergebnis basiert auf marktorientierten Berechnungen und verwaltungstechnischen Erwägungen. Das Urteil bestätigt zwar die Vorgehensweise des Gerichts, lässt aber grundsätzliche rechtliche Fragen weiterhin offen.






