Umzug des Amtes für Soziales und Wohnen: Neue Adresse ab April 2026
Ignaz KreuselUmzug des Amtes für Soziales und Wohnen: Neue Adresse ab April 2026
Das Amt für Soziales und Wohnen zieht zum 1. April 2026 um
Ab dem 1. April 2026 findet das Amt für Soziales und Wohnen an einer neuen Adresse statt. Von der Verlegung betroffen sind sowohl die Hauptverwaltung als auch das Bürgerbüro, das künftig in der Altendorfer Straße 103 seine Türen öffnet. Während der Umzugsphase können viele Dienstleistungen weiterhin online in Anspruch genommen werden.
Bis zum 27. März 2026 bleiben die Abteilungen 50-1 (Verwaltung), 50-2 (Sozialhilfe) und 50-3 (Wohnungshilfe und Flüchtlingsunterbringung) noch in der Steubenstraße 53 ansässig. Ab dem 1. April 2026 werden alle drei Bereiche dann in die Altendorfer Straße 103 verlegt. Auch das Bürgerbüro nimmt dort seinen Betrieb auf.
Die neuen Öffnungszeiten des Amtes sind montags bis donnerstags von 8:00 bis 11:00 Uhr. Wie bisher bleibt die Behörde freitags geschlossen. Die Zuständigkeiten für Eingliederungshilfe, Elterngeld, Wohngeld und Bildungsleistungen verbleiben hingegen in der Klinkestraße 29–31.
Am 30. und 31. März 2026 bleibt das Amt vollständig geschlossen. In dieser Zeit können Bürger:innen dringende Angelegenheiten über die Service-Hotline (0201 88-50555) oder per E-Mail ([email protected]) klären. Dokumente lassen sich zudem über das Upload-Portal unter www.unserewebsite.de/fb50-dokumentupload digital einreichen.
Der Umzug in die Altendorfer Straße 103 tritt am 1. April 2026 in Kraft. Online-Dienste, telefonische Beratung und E-Mail-Anfragen stehen während der gesamten Umzugsphase ohne Unterbrechung zur Verfügung. Die Nutzung der digitalen Angebote wird den Bürger:innen für eine reibungslose Abwicklung empfohlen.






